Wersten Nachbarn streiten über Zaun

Wersten · Mit der Ruhe zwischen zwei Nachbarn in einer beschaulichen Wohnsiedlung in Wersten ist es längst vorbei. Seit 2013 treffen sich die Anwohner-Paare vorwiegend bei Gericht, gestern stand beim Landgericht das zehnte Verfahren an. Doch der Appell der Richter zu einer Einigung blieb vergebens. Ein klagender Anwalt (74) samt Gattin und einem weiteren Mitglied der Eigentümergemeinschaft forderten die Zivilkammer auf, ein früheres Urteil um Zweige und Wurzeln einer Esche auf ihrem Grundstück sowie um einen Maschendrahtzaun zu korrigieren. Das lehnte die Kammer aus formellen Gründen jedoch ab.

Er wolle "einen Ansehensverlust der Justiz durch ungerechte Urteile vermeiden", betonte der 74-Jährige. So hatte die Kammer zuletzt entschieden, der Baum auf seinem Grundstück müsse zurückgeschnitten werden - soweit Baumteile ins Nachbargrundstück ragten und das mit der Baumsatzung vereinbar sei. Er reklamierte nun, das Gartenamt habe einem Rückschnitt widersprochen. Fotos, die er von einem Maschendrahtzahn als Grenzeinrichtung zwischen den Grundstücken mit rostigen Pfosten eingereicht hatte, habe das Gericht nicht berücksichtigt. Seine Forderung, der Nachbar müsse sich an Kosten für einen inzwischen neu gebauten Stabgitterzaun beteiligen, hatte die Kammer nach einem Ortstermin abgelehnt. Das sei "ungerecht", so der Anwalts-Kläger, die Kammer müsse das revidieren. Da der Kläger auf der Forderung beharrte, wird das Gericht Mitte Juni über die aktuelle Klage erneut urteilen. Die Nachbarn und deren Anwalt mussten gestern kein einziges Wort sagen.

(wuk)