Prozess in Düsseldorf Ehemalige DSDS-Kandidatin soll Polizistin geschlagen haben

Oberbilk · Eine 24-Jährige aus Düsseldorf muss sich vor Gericht verantworten, weil sie eine Polizistin geschlagen haben soll. Die Ex-DSDS-Kandidatin erschien nicht zum Prozess – eine Geldstrafe wurde trotzdem gegen sie verhängt.

Eine 24-Jährige aus Düsseldorf muss sich vor Gericht verantworten, weil sie eine Polizistin geschlagen haben soll. Die Ex-DSDS-Kandidatin erschien nicht zum Prozess — eine Geldstrafe wurde trotzdem gegen sie verhängt.

Mit 17 Jahren wäre sie bei einer RTL-Show fast ein Superstar geworden, aber sechs Jahre danach ist vom Glamour bei einer jungen Düsseldorferin wohl nicht viel übrig geblieben. Am Dienstag hatte das Amtsgericht gar einen Prozesstermin für sie anberaumt. Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte sollte sie sich verantworten, doch diesen Termin ließ sie sausen. In Abwesenheit verhängte eine Richterin 2400 Euro Strafe gegen die 24-Jährige. Gegen den schriftlichen Strafbefehl, den sie nun per Post erhält, kann sie Einspruch einlegen.

Einst hatte die Angeklagte mit Gitarre und glockenheller Stimme die Juroren der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" bezaubert. In die Endausscheidung kam die damals 17-Jährige nicht, aber ihr Weg ins Music-Business schien vorgezeichnet. Dann gab es in einer Augustnacht 2016 einen Polizeieinsatz, ausgelöst durch spätnächtlichen Lärm in der Wohnung der Frau. Lautstarker Streit und Weinen waren zu hören, als die Beamten eintrafen.

Was dann geschah, wird in der Gerichtsakte als massiver Angriff der 24-Jährigen auf eine Polizistin gewertet. Statt froh zu sein über die Ankunft der uniformierten Helfer, soll die Angeklagte mehrfach mit Fäusten und der flachen Hand gegen den Kopf einer Beamtin geschlagen, sie zudem an den Haaren gezogen haben. So wild habe sie sich gebärdet, dass sie von Kollegen der angegriffenen Beamtin nur mit Mühe zu bändigen war, zuletzt gar gefesselt werden musste.

Eine Alkoholprobe ergab später einen Wert von rund einem Promille. Doch selbst in Handschellen konnte sich die 24-Jährige offenbar nicht beruhigen, musste damals noch ärztlich versorgt werden. Über die Hintergründe dieses Ausrasters und den damaligen Gemütszustand der Angeklagten wollte sich die Richterin nun ein genaues Bild machen. Das konnte nicht klappen, weil die Anklagebank leer blieb.

Eine vorgeladene Zeugin, die beim Gerichtstermin ebenfalls fehlte, wurde dafür mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro belegt. Und die Angeklagte wurde zu der Geldstrafe verurteilt. Erhebt sie dagegen nun Einspruch, kommt der Fall doch noch zur genauen Prüfung vor Gericht.

(wuk)
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