Radevormwald Geldstrafe - Busfahrer geschlagen und beleidigt

Radevormwald · Seit etwa 30 Jahren arbeitet ein heute 59 Jahre alter Wipperfürther als Busfahrer im Öffentlichen Dienst. "Beschimpfungen im Bus sind eigentlich das tägliche Brot - das muss man aushalten in unserem Beruf", sagte der als Zeuge geladene Mann jetzt in einem Prozess vor dem Amtsgericht in Wipperfürth.

Angeklagt waren ein 30-Jähriger, der den Busfahrer geschlagen hatte, und ein 46-Jähriger, der ihn übelst beleidigt hatte.

An einem Abend im Mai dieses Jahres waren die beiden nun angeklagten Männer am Rader Busbahnhof in einen Linienbus eingestiegen. Der Fahrer erklärte zunächst dem 30-Jährigen, dass sein Fahrausweis in diesem Verkehrsverbund nicht gültig sei. Es kam zum Streit um den zu zahlenden Fahrpreis, und die Situation eskalierte: Der Fahrgast schlug dem Busfahrer mit der Faust ins Gesicht. Der 46-Jährige, der unabhängig von dem anderen Mann in den Bus eingestiegen war, mischte sich in den Streit ein, beschimpfte den Fahrer als "Nazi-Schwein" und "Rassist". Offenbar war er betrunken, wie der Fahrer nun vor Gericht aussagte. Der Mann selbst nahm in der Hauptverhandlung von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch und äußerte sich nicht.

Anders der 30-Jährige: Er habe sich von dem Busfahrer bedroht gefühlt, weil der sehr aggressiv aufgetreten sei. Er habe aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse - der Mann ist Iraker und noch nicht lange in Deutschland - auch nicht wirklich verstanden, was der Fahrer von ihm gewollt habe. Der Faustschlag ins Gesicht sei jedenfalls wie Notwehr gewesen.

Das sah der Richter anders. Er verurteilte den Iraker wegen der Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 400 Euro (40 Tagessätze zu zehn Euro) und ging damit noch deutlich über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinaus. Bei dem Busticket war es gerade mal um 2,80 Euro gegangen. Der wegen Beleidigung angeklagte Deutsche, der von Hartz IV lebt, muss eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zahlen. Er behielt sich vor, gegen das Urteil in die Berufung oder Revision zu gehen. Es ist damit noch nicht rechtskräftig.

(bn)
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