Rhein Schüler als Wildangler verurteilt

Düsseldorf · Ein 18-jähriger Gymnasiast war bei der Fischwilderei im Rhein ertappt worden. Weil er noch Heranwachsender ist, kam er nach Jugendrecht glimpflich davon: Er muss 30 Stunden Sozialarbeit ableisten. Erwachsenen droht Haft.

Kleine Steine in den Rhein zu werfen, kann nicht verboten sein. Auch dann nicht, wenn man solche kleinen Steine an das Ende einer Angelschnur bindet und mit diesem Ballast dann bloß das Auswerfen der Rute übt: Diese Aussage des 18-jährigen Gymnasiasten war gestern vor dem Amtsgericht zumindest originell.

Zwei Helfer der Fischerei-Aufsicht winkten sofort ab. "Wir kennen solche Ausreden." Beide ehrenamtlichen Rheinschützer bezeugten, dass der Angeklagte mit seiner Angel nicht bloß Steine gewässer, sondern dass er mit einem Plastikköder zielgerichtet gefischt hatte.

Da halfen auch Aussagen von zwei Kumpeln des Schülers nicht viel. Sie versuchten noch, die Aussage des 18-Jährigen zu stützen. Verurteilt wurde er trotzdem. Mit dreißig Stunden Sozialarbeit kam der Angeklagte noch gut weg. Das Gesetz sieht (bei Erwachsenen) für Fischwilderei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Das Fischen im Rhein ohne behördliche Genehmigung ist verboten. Aber eine Erlaubnis hatte der Angeklagte nicht. Und nach seinen Worten hatte er auch keinen Köder, nicht mal einen Haken. Aus reiner Langeweile sei er mit Freunden an diesem Märzabend im Auto "durch die Gegend gefahren. "Wir hatten nichts zu tun."

An der Panzerrampe geangelt

Also habe er zwei Angeln (mit denen er im Urlaub mal gefischt habe) geholt und mit den Freunden am stockfinsteren Rheinufer (an der Panzerrampe, Höhe Rheinkilometer 749) mit Steinen "nur so ein bisschen Auswerfen" geübt. Prompt hätten ihm zwei Fischerei-Aufseher unterstellt, er angele illegal.

Stefan Staas von der Fischereigenossenschaft NRW sagt, Angler ohne Erlaubnis seien ein großes Problem und richteten großen materiellen Schaden an. Er bedauert, dass es zu wenige Fischereiaufseher gebe. "Die wilden Angler sind oft ein gewaltbereites Klientel."

Welchen Sinn es macht, in tiefster Dunkelheit mit Ballaststeinen nur so zu tun, als würde man fischen, wollte der Richter gestern wissen. "Macht eigentlich überhaupt keinen Sinn", so der Schüler. Auch einer seiner als Zeugen benannten Kumpels zuckte auf die Frage des Richters mit den Schultern. Seine Erklärung: "Andere bauen Mist — wir machen halt so was!"

Die beiden ehrenamtlichen Fischerei-Aufseher erkannten damals bei ihrem abendlichen Kontrollgang am Rhein mit fachmännischem Blick sofort die Lage: "Am Ende der Angelschnur hing kein Stein, sondern ein Twister in tiger-fire." So nennt man einen neongelb und schwarz gestreiften Plastikköder in Form einer Krabbe. "Damit geht man auf Raubfische wie Zander oder Hecht", so die Zeugen.

"Stand nur in dem Hintergrund"

Und doch beharrte ein Mitschüler des 18-Jährigen darauf, sie hätten an jenem Abend nur gegen die Langeweile gekämpft, hätten aber "keine Haken, keinen Köder" eingesetzt. "Es macht ja keinen Sinn, nur doof rumzusitzen." Ein anderer Freund (19) wollte auch nicht mitgeangelt haben. "Ich stand nur im Hintergrund."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort