Mord an Makler Urteil wird bald erwartet

Düsseldorf · Noch für Oktober rechnet das Landgericht mit einem Urteil im Prozess um den Tod eines 69-jährigen Immobilienmaklers. Darauf haben sich gestern die Beteiligten vor dem Schwurgericht geeinigt. Der Mann war im Oktober 2008 in seinem Büro an der Bismarckstraße mit zwei Scheren erstochen worden.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Unter Mordanklage verhandelt das Landgericht seit Ende Juli gegen einen Karatelehrer (23) aus Solingen und dessen gleichaltrige Freundin. Gestern hat die Frau ihre bisherige Aussage "ergänzt". Demnach habe sie im Streit um 5000 Euro mit ihrem Ex-Chef dann ihren Freund in dessen Büro geschickt, um das Geld zu beschaffen. Dass der Makler dabei getötet würde, habe sie allerdings nicht geahnt.

Schrittweise kommen die Angeklagten den Vorwürfen des Staatsanwalts näher. Zunächst hatte der Karatelehrer, der zur Tatzeit zwei Profi-Verträge für Kämpfe in den USA in der Tasche hatte, im Prozess die Tötung des Maklers gestanden. Damals habe der Ex-Chef seiner Freundin 5000 Euro zur Anmietung einer Wohnung versprochen, habe am Tattag aber nur 800 Euro gezahlt. Die Mitangeklagte habe daraufhin das Büro verlassen und ihren Freund aufgefordert, das ausgebliebene Geld jetzt "auf seine Art" beizubringen.

Im Büro habe das spätere Opfer den 23-Jährigen aber sexuell so massiv beleidigt, dass der Kampfsportler "in Raserei" mit beiden Büro-Scheren auf den 69-Jährigen einstach. Gestern bestätigte die Frau erstmals diese Aussage. Demnach ist ihr am Tatabend klar gewesen, dass ihr Freund ("auf seine Art") den Ex-Chef durch Drohungen oder auch mit Gewalt zur Zahlung drängen würde. Nur in einem Punkt blieb sie hartnäckig: Bei der Tötung des Maklers sei sie nicht im Büro gewesen.

Das Landgericht will am 29.Oktober noch zwei Zeugen zum möglichen Tathergang vernehmen, dann das Gutachten eines Sachverständigen hören und nach den Plädoyers schließlich direkt zum Urteil kommen.

(RP)
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