Urteil des Landgerichts Düsseldorf Kunsthändler verliert Prozess um angebliches Uecker-Werk

Düsseldorf · Im Streit um ein vermeintliches Bild von Zero-Künstler Günther Uecker hat ein Kunsthändler vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Niederlage kassiert. Er muss der Käuferin des Bildes 7500 Euro Anzahlung erstatten.

 Rechtsanwalt Reinhard Selke hat die Klage vorbereitet.

Rechtsanwalt Reinhard Selke hat die Klage vorbereitet.

Foto: RP/wuk

Was der Künstler nicht als sein eigenes Werk anerkennt - das kann auch nicht echt sein. Getreu dieser Devise hat das Landgericht am Montag im Streit um ein angebliches Werk von Nagelkünstler Günther Uecker (90) entschieden – und ist damit der Klage einer Käuferin gefolgt. Ein Kunsthändler (49) hatte ihr das Werk mit dem Titel „Sandbild 86 auf Büttenpapier“ einst für eine Anzahlung von 7500 Euro überlassen, doch als der Frau Zweifel kamen an der Echtheit, verweigerte er die Rücknahme. Vom Landgericht ist er nun aber dazu verurteilt worden, ihr das Geld zu erstatten. Er hätte sich vor einem Weiterverkauf von der Echtheit des Werkes überzeugen müssen – da er dies aber unterließ, habe er die Kosten zu tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kostenpflichtiger Inhalt Eigenhändig und mit Lupe hatte der berühmte „Zero“- Künstler das ihm zugeschriebene Werk Ende Oktober im Gerichtssaal genau geprüft – und es als Fälschung entlarvt. Günther Uecker und auch sein Sohn Jacob als Leiter des Uecker-Werkarchivs versicherten als Zeugen in dem Kunststreit: Das vorgelegte Werk weise keine echte Signatur auf, die ganze Machart entspreche nicht der Praxis des jetzt 90-jährigen Künstlers – und Sandbilder auf Büttenpapier könne es von Günther Uecker gar nicht geben. Denn ähnliche Werke mit Asche und Leim habe er in den 80er-Jahren „nicht auf Papier, sondern auf Leinwand und Holz“ gefertigt. Fazit des Nagelkünstlers im Oktober: Das hier strittige Werke „habe ich nicht gemacht. Ich sehe das heute zum ersten Mal!“

Doch dieses vernichtende Urteil wollte der verklagte Kunsthändler nicht mal vom angeblichen Schöpfer des Werkes akzeptieren und tönte weiter, das Sandbild sei „ein Original, eine schöne Arbeit, ganz toll“. Mehr noch: Er unterstellte dem Star-Künstler gar, der 90-Jährige könne sich an einzelne Arbeiten nur nicht erinnern. Also müsse ein Gutachter das Sandbild jetzt überprüfen. Dem erteilte die Richterin aber schon vor drei Wochen eine Absage: Wenn selbst der lebende Künstler das Werk nicht anerkennt, „was soll ein Sachverständiger mir dann dazu sagen?“

Dementsprechend fiel nun auch die Entscheidung aus: In der Konsequenz muss der verklagte Kunsthändler der Kundin jetzt die Anzahlung von 7500 Euro erstatten. Im Gegenzug dürfte er dann auch sein fragwürdiges Sandbild zurückbekommen – von dem er angeblich immer noch glaubt, es sei ein Original und sogar rund 40.000 Euro wert.

Auf die Frage von Kläger-Anwalt Reinhard Selke, warum er das vermeintlich kostbare Werk dann nicht zurückgenommen habe, hatte der Kunsthändler im Prozess schnaubend erklärt: Das Werk sei für den Kunstmarkt als Handelsware inzwischen „verbrannt“ – aber nicht etwa, weil es laut Uecker unecht ist, sondern wegen der Berichterstattung über dieses Gerichtsverfahren.

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