Düsseldorf Falsche Fürstentochter auf freiem Fuß

Düsseldorf · Angeklagte in Betrugsprozess um Goldkäufe wurde aus der U-Haft entlassen.

Erleichtert lächelnd hat eine 35-jährige Angeklagte, die sich früher als Tochter eines ghanaischen Fürsten ausgab, gestern auf ihre Freilassung aus der U-Haft reagiert. 2010 war sie wegen Betruges beim Verkauf von Goldstaub zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden und freigekommen. Wegen ähnlicher Vorwürfe danach wurde sie aber nochmal inhaftiert und ist jetzt angeklagt, bekam sie gestern nach einem Geständnis vorm Landgericht ihre Freiheit wiederum zurück. Ihre künftige Strafe für ihre wiederholte Beteiligung an Gold-Gaunereien in Ghana könnte, so das Gericht, womöglich sogar wieder zur Bewährung ausgesetzt werden.

Gold sei eigentlich wunderbar, ließ die Angeklagte gestern ihren Anwalt Michael Hakner erklären. Doch für die junge Afrikanerin sei Gold "jetzt nur noch eine Art Fluch". Nie mehr habe sie nach ihrem Prozess mit Verkäufen des Edelmetalls etwas zu tun haben wollen. Aber "leider kam es anders". Mit einem Investment-Banker (57) aus Oberkassel als Partner, der bis zur letzten Woche als Komplize noch mitangeklagt war, habe sie Kontakt zur Welt der Schönen und Reichen gehalten, habe bei Heimatreisen dann aber auch imponieren, ihre Stellung in Ghana beweisen wollen. Doch dann habe ihr Partner von Goldkäufen geschwärmt, sie habe sich nur für einen "erfolgreichen Abschluss eingesetzt, vermittelt und übersetzt". Eigentlich sei klar: "Bei Goldgeschäften kann man keinem trauen!" Auch habe sie "Zweifel gehabt, dass es mit rechten Dingen zuging".

Und damit sollte sie (wieder) Recht behalten. Mehrere Versuche europäischer Geschäftemacher, günstiges Gold in Ghana zu erwerben, schlugen fehl. Übrig blieben nur Verluste in Millionenhöhe, weit entfernte Drahtzieher in Ghana - und zwei kleinlaute Angeklagte in Düsseldorf. Das Verfahren gegen den Freund der Ghanaerin wurde vor einer Woche gegen Grundbucheinträge über 500 000 Euro eingestellt. Und gestern durfte jener Investment-Banker seine Partnerin sogar direkt aus dem Gericht in die Freiheit führen. Sie gilt nach ihrer Aussage jetzt nur noch als Helferin, nicht mehr als Mittäterin. Und dafür kann sie vielleicht sogar wieder mit Bewährung rechnen.

(wuk)
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