Luftbelastung in Düsseldorf Umwelthilfe will Diesel-Fahrverbot mit Zwangsvollstreckung erzwingen

Düsseldorf · Die Umwelthilfe hat einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen NRW gestellt. Damit will sie Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf erzwingen. Das Verwaltungsgericht will den Antrag nun prüfen. Unmittelbare Folgen müssen Dieselfahrer aber nicht fürchten.

 Abgas strömt aus einem Auspuff. (Symbolfoto)

Abgas strömt aus einem Auspuff. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Marcel Kusch

Der Antrag auf Zwangsvollstreckung wurde am Donnerstag beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestellt. Ziel sei die Umsetzung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um "Saubere Luft" in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (Aktenzeichen 3 K 7695/16) zum 1.1.2019, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Dazu führt kein Weg an Diesel-Fahrverboten vorbei.“

Das Urteil war vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden und ist damit rechtskräftig. Beantragt hat die Umwelthilfe auch, ein Zwangsgeld gegen das Land zu verhängen. Über die Höhe ist nichts bekannt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet ignoriere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, heißt es weiter.

Die Deutsche Umwelthilfe hat nach den erfolgreichen Prozessen zur Luftreinhaltung in NRW-Städten tatsächlich das Recht, Bußgelder per Zwangsvollstreckung gegen das Land zu erwirken, wenn die Landesregierung diese Urteile zu lange nicht umsetzt. Dadurch will sie den Druck erhöhen, dass die Regierung schneller aktiv wird und effektivere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in NRW-Städten wie Düsseldorf ergreift.

Auch in Stuttgart hat die DUH Anfang Juni mit dem Zwangsvollstreckungsrecht gedroht. Hier will sie sogar persönlich gegen den grünen Regierungspräsidenten vorgehen, der nach DUH-Meinung nicht konsequent genug Urteile umsetzt.

Land wird um Stellungnahme gebeten

Beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht war der Antrag am Donnerstagmittag eingegangen, wie das Gericht auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Nun wird das Gericht ihn daraufhin prüfen, ob das Land verschuldet das Urteil noch nicht umgesetzt hat. „Da wird dann das Land auch um eine Stellungnahme geben“, sagt Gerichtssprecher Christoph Werthmann. Sollten das Land und die Bezirksregierung als Behörde, die den Luftreinhalteplan für Düsseldorf ausarbeitet, nicht darlegen können, wie schnell sie die Vorgaben des Urteils umsetzt, könnte dann ein Zwangsgeld angedroht werden. „Wie hoch dieses Geld dann ist, liegt im Ermessen des Gerichts“, so Werthmann.

Haft in dem Fall möglich

Im schlimmsten Fall könnte – wie von der Umwelthilfe erläutert – tatsächlich auch jemand in Haft genommen werden. Ob das dann der Ministerpräsident selbst wäre, konnte das Gericht nicht sagen – so ein Fall ist auch relativ unwahrscheinlich. Werthmann geht davon aus, dass das Gericht den Antrag zeitnah prüfen wird. Dieses Procedere dauert zwischen drei und vier Monaten – je nachdem, ob das Gericht zum Beispiel noch einmal einen Termin mit allen Beteiligten ansetzt.

Keine akuten Auswirkungen - vorerst

Für Bürger, die einen Diesel besitzen, hat dieser Antrag also noch keine akuten Auswirkungen. Ob es tatsächlich schon ab 2019 ein Diesel-Fahrverbot in der Landeshauptstadt geben wird, wie es die Umwelthilfe nun fordert, hängt davon ab, was in besagtem Luftreinhalteplan steht – und der ist noch in Arbeit. Ob sich das Ganze nun beschleunigt, wird man wissen, wenn das Gericht dem Antrag der Umwelthilfe statt gibt. Die Bezirksregierung teilte auf Anfrage mit, dass die Ausarbeitung des neuen Luftreinhalteplans für noch nicht abgeschlossen sei. Der Plan werde – entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig – „die Maßnahmen umfassen, die erforderlich sind, um schnellstmöglich die Einhaltung des Jahresgrenzwertes zu erreichen“.

(lai/sef/mar)
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