Stilllegung von Diesel-Fahrzeugen Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen Stadt Düsseldorf

Der Umweltverband wollte die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel erzwingen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig eingestuft.

 Die Stilllegung der Diesel-Fahrzeuge in Düsseldorf ist zunächst gescheitert. (Archiv)

Die Stilllegung der Diesel-Fahrzeuge in Düsseldorf ist zunächst gescheitert. (Archiv)

Foto: Andreas Endermann

Da könnte ja jeder kommen und einfach klagen — nach diesem Motto hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Düsseldorf gegen den Weiterbetrieb von rund 600 VW-"Schummel-Diesel" ins Leere laufen lassen. Der Umweltverband hatte von der Stadt und ihrer Kfz-Zulassungsbehörde per Klage die sofortige Stilllegung aller vom VW-Abgasskandal betroffenen Motoren des Typs EA 189 EU5 gefordert. Parallel dazu liegen solche Klagen in neun weiteren deutschen Städten vor, darunter in Köln.

Doch schon im Musterprozess in Düsseldorf kassierte die Umwelthilfe eine herbe Schlappe: Als Verband, der lediglich "Verstöße gegen objektiv-rechtliche Vorschriften des Umweltrechts" rüge, aber keine "Verletzung in eigenen Rechten", habe die DUH noch längst "keine Klagebefugnis", so die Richter. Das hatten auch Anwälte des VW-Konzerns, der hier neben dem Audi-Konzern und dem Kraftfahrtbundesamt als Beigeladene am Prozess beteiligt waren, so gewertet: Als Umweltverband könne die DUH allenfalls ortsfeste Anlage monieren, nicht aber bereits genehmigte Produkte.

Für die Kläger kam es im Richterspruch allerdings noch dicker. So hat das Gericht auch in der Kernfrage klar Stellung bezogen und das DUH-Begehren auf sofortige Stilllegung der in Düsseldorf zugelassenen EA 189 EU5-Motoren als "unbegründet" eingestuft. Denn nach dem von VW inzwischen angebotenen Software-Update würden auch jene kritisierten Aggregate einen Modus erreichen, der auf dem Rollenprüfstand die geforderten Grenzwerte einhalte. Welche Abgaswerte dann im Straßenverkehr erzielt werden, sei nicht entscheidend.

Für die DUH ist das Ende der Instanzenkette aber noch nicht erreicht. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht der Umwelthilfe am Mittwoch sowohl den Weg zum Oberverwaltungsgericht in Münster frei gehalten, als auch eine Sprungrevision, die dann direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig führen könnte.

(wuk)
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