Düsseldorf Carlsplatz: Rauswurf von Händler war nicht rechtmäßig

Düsseldorf · Der Rausschmiss von Fischhändler Eric Fehling ohne Vorwarnung aus dem Verein der Markthändler am Carlsplatz war unrechtmäßig, Fehling ist also weiter Mitglied des Händler-Vereins. So hat gestern das Amtsgericht entschieden. Im Urteil wurde die Vereinskündigung für Fehling als "grob unbillig" bezeichnet. Das hatte die Richterin bei der Verhandlung vor einem Monat bereits angekündigt.

 Am Carlsplatz kommt es immer wieder zu Streitereien.

Am Carlsplatz kommt es immer wieder zu Streitereien.

Foto: Andreas Endermann

Laut Urteil hätte der Vereins-Vorstand dem früheren Carlsplatz-Vorstand Fehling vor einer Mitgliederversammlung im Januar die Kritikpunkte an seinem Verhalten und die geplante Kündigung seiner Vereinsmitgliedschaft ankündigen müssen. Nur so hätte er sich gegen die Anwürfe verteidigen können. Das war aber nicht geschehen. Der aktuelle Vorstand hatte zu seiner Rechtfertigung erklärt, eine sofortige Entscheidung der Mitglieder sei eben notwendig gewesen. Das sah die Richterin nicht so.

Per Powerpoint-Präsentation hatte sich der Vorstand auf die Versammlung und das Verfahren gegen Fehling vorbereitet. Dem Fischhändler habe man keine Chance gelassen, sich vorzubereiten. Das Vorstands-Argument, Fehling hätte sich ja bei der Versammlung verteidigen können, ließ das Gericht nicht gelten. Ein Vereinsrausschmiss ohne Anhörung und Ankündigung sei unrechtmäßig, so das Urteil.

Den Carlsplatz beschäftigen weitere Prozesse. Ein Händler, der entgegen anderer Absprachen nicht auf dem Markt aktiv werden konnte, kostet die Marktgemeinschaft eine fünfstellige Summe. Ein Weiterer wehrt sich gegen seine Kündigung.

(wuk/ujr)
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