Falschparker in Düsseldorf Behinderten-Parkplätze blockiert

Düsseldorf · Eigentlich dürfen nur Menschen mit außergewöhnlich schwerer Gehbehinderung Behinderten-Parkplätze nutzen. Doch immer häufiger stellen Fahrer unberechtigt ihr Fahrzeug ab. Das Ordnungsamt geht mit Schwerpunkt-Kontrollen gegen diese Falschparker vor.

Die Parkplatzknappheit in Düsseldorf wird immer extremer, vor allem in der Innenstadt ist es an manchen Tagen äußerst schwer, außerhalb von Parkhäusern und Tiefgaragen einen Platz fürs Auto zu finden. Daher lassen sich immer mehr Autofahrer von den scheinbar verfügbaren Plätzen locken, die als Behindertenparkplätze ausgewiesen sind.

Die Zahl dieser Verstöße wächst rapide: Fast 9000 Knöllchen verteilte das Ordnungsamt im vorigen Jahr für Fahrzeuge, die widerrechtlich auf Behinderten-Parkplätzen geparkt waren. Das waren fast 50 Prozent mehr als 2010 mit 6023. 2515 Fahrzeuge wurden deswegen im vergangenen Jahr abgeschleppt, gegenüber 2155 im Jahr davor.

Im ganzen Stadtgebiet gibt es 1300 Behinderten-Parkplätze, darunter 850 personenbezogene, auf denen nur derjenige mit dem passenden Schwerbehindertenausweis parken darf. Hinzu kommen 450 allgemeine Behinderten-Parkplätze, unter anderem vor Geschäften, Behörden, Veranstaltungsstätten. Diese dürfen nur Menschen mit schwerster Gehbehinderung und Blinde nutzen (siehe Infokasten). Eberhard Fischer vom Verein für Körper- und mehrfach Schwerstbehinderte erklärt: "Diese Leute können nicht einfach 300 Meter zum Geschäft gehen. Wenn sie einkaufen wollen und der Parkplatz vor dem Geschäft besetzt ist, können sie den Einkauf vergessen."

Keine Nachsicht

Wer ohne entsprechende Berechtigung einen Behinderten-Parkplatz nutzt, kann deshalb nicht mit Nachsicht rechnen. Behinderten-Parkplätze sind ein Schwerpunkt bei den Kontrollen des Ordnungsamtes, erklärt Amtsleiter Michael Zimmermann, denn: "Wir sehen es als unsozial an, wenn Behindertenparkplätze von unberechtigten Personen besetzt werden."

Roland Buschhausen, Leiter des Amtes für soziale Sicherung und Integration, hält das Falschparken auf Behinderten-Parkplätzen für "so unverschämt, dass man bei den betreffenden Fahrern die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs hinterfragen müsste".

Wer glaubt, er könne es ja mal riskieren, nur ganz kurz, der "handelt mit Zitronen", sagt Ordnungsamtsleiter Zimmermann: "Ich will, dass die Kontrolldichte so hoch ist, dass, wer so rechnet, sich verzockt." 35 Euro Bußgeld werden auf jeden Fall fällig. Wenn abgeschleppt wird, kommen auch noch Verwaltungsgebühren und Abschleppkosten hinzu, alles in allem rund 200 Euro — ein teurer Parkplatz "für ein paar Minuten". Auch die Polizei sieht darin eine "besondere Verwerflichkeit", sagt Polizeisprecher Markus Niesczery. Deshalb würden Polizeibeamte nicht achtlos an einem unberechtigt parkenden Fahrzeug vorbei gehen, obwohl der sogenannte ruhende Verkehr normalerweise nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei gehört.

Bei den Behindertenparkplätzen sind die Beamten berechtigt, einzugreifen. Das tun besonders häufig die per Motorrad Streife fahrenden Polizisten. Wenn sie einen Nichtberechtigten auf einem solchen Platz stehen sehen, greifen sie fast immer ein. Sie verhängen mindestens ein Verwarngeld von 35 Euro, oder sie lassen den Wagen abschleppen. Das zu tun, liegt in ihrem Ermessen: Liegt eine konkrete Störung vor, kommt das Auto des Parksünders auf jeden Fall auf den Haken. Das ist der Fall, wenn ein Behinderter in seinem Wagen wartet und die Polizei gerufen hat. Oder wenn es sich um einen Parkplatz handelt, der mit einer entsprechenden Ausweisnummer individuell einem dort wohnenden Behinderten zugesprochen worden ist. Ein dort parkendes Auto ohne Ausweis wird auf jeden Fall abgeschleppt.

(entz)
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