Kommentar Auf die Strafe kommt es an

Dass das Amtsgericht nun gegen einen Rheinbahner verhandelt, der einen Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren ist, klingt hart, ist aber juristisch zwingend. Die Höchstgeschwindigkeit ist an der Stelle angeordnet, um am Überweg rechtzeitiges Bremsen zu ermöglichen. Wer schneller als erlaubt fährt, muss nach der Lebenserfahrung damit rechnen, dass er im Ernstfall nicht mehr vor dem Überweg zum Stehen kommt.

So richtig es ist, das Verfahren zu führen, so wichtig ist es, dass das Gericht im Urteil Fingerspitzengefühl beweist. Es geht nicht um Wiedergutmachung für den Schmerz des Mädchens – dies ist zumindest juristisch durch das Zivilverfahren abgedeckt. Es geht darum, den Angeklagten von künftigen Verstößen abzuhalten – und dafür dürften schon die Erinnerungen an den schrecklichen Unfall sorgen. C. Herrendorf

(RP)
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