Düsseldorf Zahl der Waffen in Düsseldorf sinkt

Düsseldorf · Die neuen Gesetze machen sich bemerkbar: Die Menge der – registrierten - Schusswaffen in Düsseldorf ging von 28 000 (2008) auf 24 300 (2012) zurück. In der Waffenstelle der Polizei kennt man deren Eigentümer.

 Stefan Bekkers (44), Chef der Waffenstelle der Polizei, in der Asservatenkammer. Er zeigt einen alten (funktionstüchtigen) Armee-Karabiner.

Stefan Bekkers (44), Chef der Waffenstelle der Polizei, in der Asservatenkammer. Er zeigt einen alten (funktionstüchtigen) Armee-Karabiner.

Foto: Bauer

Die neuen Gesetze machen sich bemerkbar: Die Menge der — registrierten - Schusswaffen in Düsseldorf ging von 28 000 (2008) auf 24 300 (2012) zurück. In der Waffenstelle der Polizei kennt man deren Eigentümer.

Die verschärften Waffengesetze der jüngsten Zeit zeigen Wirkung: Die Zahl der Waffen geht auch in Düsseldorf zurück. Insgesamt sind in Düsseldorf 24 300 Schusswaffen registriert. Ein Jahr vorher waren es noch 25 000. "2008 waren es gar 28 000", sagt Kripo-Beamter Stefan Bekkers (44). Er leitet seit 13 Jahren eine der größten Waffenstellen in NRW — die Waffenerlaubnisbehörde im Polizeirevier am Jürgensplatz. Elf Mitarbeiter kümmern sich dort um alles, was mit dem Waffenrecht zu tun hat. Rund 7600 Waffenbesitzkarten gibt es in Düsseldorf. Sie verteilen sich auf 3800 registrierte Waffenbesitzer in Düsseldorf. Die Differenz entstehe dadurch, dass eine Person mehrere dieser Karten haben kann.

Eigentlich hat Stefan Bekkers mit Waffen überhaupt nichts am Hut. Der 44-Jährige hat keine waffenrechtliche Erlaubnis. Er hat sich privat auch nie besonders für Waffen interessiert. Dennoch weiß er heute mehr über Hieb-, Stich- und Schusswaffen und die entsprechenden Rechtsvorschriften als die meisten Waffenbesitzer selbst. Das muss er auch.

Etwa 350 Mal im Jahr greift die Polizei in Düsseldorf Personen auf, die unerlaubt eine Waffe mit sich führen. Das meiste davon landet direkt in Bekkers Asservatenkammer. Kartons voll mit Munition verstauben unter etlichen Regalen, in denen sich unzählige Gewehre übereinander stapeln.

"Gegen das Waffenrecht ist schnell verstoßen", erklärt Bekkers. "Im Grunde reicht es bereits, wenn man mit einem Küchenmesser vor die Tür geht", scherzt er. Alle Einhandmesser sowie Messer mit feststehender Klinge von mehr als 12 Zentimetern Länge gelten bereits als verboten, wenn man sie offen mit sich führt.

Auch "Anscheinswaffen" sind seit April 2008 verboten. Damit sind perfekte Kopien tatsächlicher Waffen gemeint, selbst wenn es sich dabei um harmlose Dekoartikel handelt. "Ein Beamter muss im Einsatz in Sekundenschnelle entscheiden. Er wird im Zweifelsfall nicht erkennen, ob eine Schusswaffe echt ist oder nicht", erklärt Bekkers. Aus einem Regal nimmt er eine 9-mm-Pistole. "Nur eine Schreckschusspistole", sagt er. "Früher war so etwas frei verkäuflich und besonders unter Taxifahrern sehr beliebt." Oft würden bei ihm auch Schusswaffen von Erben abgegeben, deren verstorbene Angehörige Sportschützen oder Jäger waren. Auch Tatwaffen landen bei Stefan Bekkers, nachdem sie die Staatsanwaltschaft nicht mehr als Beweisgegenstand benötigt.

Alle Waffen in der Asservatenkammer erwartet dasselbe Schicksal. Etwa vier bis sechs Mal im Jahr liefert die Waffenstelle eine Transporterladung an die Landeszentrale für polizeiliche Dienste in Wuppertal. Dort steht eine Schrottpresse. Rund 600 bis 800 Waffen im Jahr werden dort jährlich auf diese Weise zerstört. In den vergangenen Jahren ist das Waffenrecht immer wieder verschärft worden. Auslöser dafür waren unter anderem die Amokläufe in Erfurt 2002, Emsdetten 2006 und in Winnenden 2009. Seit Oktober 2002 ist deshalb vorgeschrieben, das Schusswaffen in Tresorschränken aufbewahrt werden müssen, die über eine bestimmte Zertifizierung verfügen müssen. Sämtliche Waffenbesitzer sind nach der Gesetzesänderung angeschrieben worden und mussten durch eine Kaufquittung oder ein Foto nachweisen, dass sie einen solchen Schrank angeschafft haben.

Das Waffenrecht ist ein sensibles Feld. Erweist sich jemand als "unzuverlässig", so kann er ihm den Schein und alle Waffen auch entziehen. Bekkers erinnert sich an einen Jäger, der seine Büchse am Waldrand liegen gelassen hatte. Wanderer hatten das Gewehr gefunden und abgegeben. "Aber es hätte auch jemand anderes finden können", sagt Bekkers.

Tatsächlich reicht jeder Strafbefehl über mindestens 60 Tagessätze wegen einer vorsätzlichen Tat aus, und der Betroffene ist seine Waffen los. "Dabei kann es sich auch um Steuerhinterziehung drehen. Das ist egal. Es geht um das Verantwortungsbewusstsein", erklärt der Waffenexperte.

In ganz Düsseldorf gebe es abgesehen von Sicherheits- und Wachdiensten nur rund zwölf Personen, denen es erlaubt ist, privat eine großkalibrige Handfeuerwaffe bei sich, also am Körper zu tragen. Wer so etwas nötig hat, das will Bekker nicht verraten. Nur soviel: Es sind keine Politiker, aber besonders schutzbedürftige Menschen. Nur sie sind im Besitz eines Waffenscheins. Die anderen haben eine Waffenbesitzkarte, wie z.B. Jäger. Sie dürfen ihre Waffe nur im Jagdrevier benutzen und mit sich führen, Sportschützen nur auf geprüften Schießständen. Im Auto müssen die Waffen ungeladen und "nicht zugriffsbereit" — also beispielsweise im Kofferraum — transportiert werden.

(RP/ila/top/jco)
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