Urteil in Münster NRW-Verfassungsgericht kippt 2,5-Prozent-Hürde

Münster · Eine Sperrklausel von 2,5 Prozent sollte verhindern, dass zu viele Kleinparteien in die Kommunalparlamente einziehen. Nun hat das NRW-Verfassungsgericht die Hürde für unzulässig erklärt.

 Briefkasten am NRW-Verfassungsgericht in Münster (Archivbild).

Briefkasten am NRW-Verfassungsgericht in Münster (Archivbild).

Foto: dpa
(sef/AFP)
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