Herten Bahnlärm: Gericht schaut sich Häuser an Bahnstrecke an

Herten · Im Streit um den Bahnlärm an einer Güterstrecke hat sich das Oberlandesgericht Hamm am Mittwochabend in Herten direkt ein Bild vor Ort gemacht. Anwohner fordern Schallschutz von der Bahn.

Zusammen mit Anwohnern und Vertretern der Bahn-Tochter DB Netz AG schauten sich die Richter an, in welchem Umfeld die Häuser der klagenden Anwohner liegen. Für Wohngebiete gelten stärkere Lärmschutz-Richtlinien als für Gewerbegebiete.

Der Vorsitzende Richter zog bereits nach wenigen Minuten ein erstes Fazit. "Man kann das hier als ruhige Wohnstraße bezeichnen", sagte Hans-Friedrich Funke rund 30 Meter entfernt von dem umstrittenen Bahndamm und bestätigte damit die Meinung des Landgerichts Bochum.
Das war in der ersten Instanz von einem Wohngebiet ausgegangen. Die Bahn hatte dies aber bestritten und war in Berufung gegangen.

Die Anwohner fordern neben passivem Schallschutz wie Lärmschutzfenster auch Tempodrosselungen und aktiven Schallschutz wie Lärmschutzwände. Das lehnt der Netzbetreiber wegen zu hoher Kosten ab. Das Verfahren hat Signalwirkung für weitere Betroffene. Entlang der Strecke haben sich städteübergreifend Anwohner zusammengeschlossen. Der nächste Verhandlungstermin am OLG Hamm ist noch offen.

(lnw)
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