Weitere Verlängerung Corona-Regeln in NRW gelten unverändert weiter

Düsseldorf · In NRW bleibt es unverändert bei den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Somit wurde die Schutzverordnung erneut verlängert.

 Die Corona-Regeln gelten in NRW unverändert weiter. Dazu gehört auch das Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen. (Symbolbild)

Die Corona-Regeln gelten in NRW unverändert weiter. Dazu gehört auch das Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Arne Dedert

In Nordrhein-Westfalen bleibt es unverändert bei den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das Land verlängerte die Corona-Schutzverordnung unverändert um weitere vier Wochen bis zum 30. November, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. In Innenräumen gelte auch weiterhin keine generelle Maskenpflicht - auch nicht für Schulen und Kitas.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wies zugleich darauf hin, dass es im Falle der Schulen bei der Empfehlung bleibe, freiwillig eine medizinische Maske zu tragen. In staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen - also etwa Flüchtlingsunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose - sei das Anlegen einer medizinischen Maske in Innenräumen nach wie vor verpflichtend.

Das Land verzichte „aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehens“ auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen. Es seien aber alle Bürger zu einem „verantwortlichen Selbstschutz“ ausgerufen, betonte Laumann. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Impfstatus.

(kag/dpa)
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