Neues Ladenöffnungsgesetz Darum kann man am Montag keine Brötchen kaufen

Düsseldorf · Am Pfingstwochenende wirkt sich erstmals die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen aus. Bäckereien, Blumen- und Zeitschriftenläden dürfen danach am ersten Feiertag für fünf Stunden öffnen. Dafür müssen sie aber am Pfingstmontag auf einen Verkauf verzichten.

Ladenöffnungszeiten in den Bundesländern
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Am Pfingstsonntag ist aber auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsparteien eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen, die am Samstag in Kraft tritt. Danach dürfen Bäckereien, Blumenläden und Zeitschriftenhändler an Ostern, Pfingsten und Weihnachten am jeweils ersten statt am zweiten Feiertag öffnen. Der Rahmen für Geldbußen wurde von 500 auf 5000 Euro erhöht.

Nach dem neuen Gesetz wird auch die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage für jede Kommune auf elf pro Jahr beschränkt, davon maximal zwei Adventssonntage. Jede Verkaufsstelle darf jedoch nur einmal in der Adventszeit und an insgesamt vier Sonntagen pro Jahr öffnen. Bei der früheren Regelung war ein Verkauf an vier Sonntagen pro Jahr und Kommune erlaubt. Wegen stadtteilbezogener Genehmigungen kam es aber vor allem in Großstädten zu erheblich mehr Sonntagsöffnungen.

(KNA/felt)
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