Duin: Kein dauerhaftes Technologie-Verbot NRW-Landtag gegen Fracking

Düsseldorf · Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich gegen den Einsatz giftiger und wassergefährendender Chemikalien bei der Erdgas-Förderung ausgesprochen. Trotz unterschiedlicher Anträge der Fraktionen einigten sich am Mittwoch alle fünf Landtagsparteien auf diesen Grundsatz.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) stellte aber klar, er sei weder für ein dauerhaftes Verbot der sogenannten Fracking-Technologie noch für eine Abschaffung des Bergrechts.

Beides hatten die Piraten beantragt, waren damit aber an allen anderen Fraktionen gescheitert. Auch die FDP plädierte dafür, Fracking nicht als "Angst-Thema" zu behandeln, sondern Lösungen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Methode zu suchen.

Fracking sollte nicht pauschal verboten werden, da einige Unternehmen an umweltschonenden Verfahren arbeiteten, sagte Duin. Zudem werde die Methode auch in der Tiefen-Geothermie eingesetzt.
Dies sollte nicht verhindert werden. Das Bergrecht müsse weiterentwickelt statt abgeschafft werden, um Mitspracherechte der Betroffenen gesetzlich zu sichern.

Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) ergänzte, da für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten bereits Aufsuchungserlaubnisse erteilt worden seien, reiche es nicht aus, die Fahne eines Fracking-Verbots hochzuhalten und das Bergrecht abzuschaffen. Die Piraten seien daher mit ihren Forderungen nicht auf der Höhe der Diskussion.

"In Nordrhein-Westfalen nicht verantwortbar"

Beide Minister bekräftigten aber, dass Bohrungen zur Suche und zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas unter Einsatz der Fracking-Technologie derzeit in NRW nicht genehmigt würden. Die dazu verwendeten chemischen Flüssigkeiten beinhalteten "ein riesiges Risikopotenzial", sagte Duin. "Der Einsatz dieser risikobehafteten Fluide ist in Nordrhein-Westfalen nicht verantwortbar und dazu wird es in Nordrhein-Westfalen nicht kommen."

Beim Fracking wird mit einem Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien Schiefergestein in großer Tiefe aufgebrochen, damit das Gas aus Hohlräumen entweichen kann. In NRW werden Kohleflöz- und Schiefergasvorkommen vermutet.

Mehrere Unternehmen hatten sich in den vergangenen Jahren bei der Bergbaubehörde exklusiv Gebiete zur Erkundung gesichert. Damit ist ihnen allerdings noch kein Eingriff in den Untergrund gestattet, sondern lediglich das Recht, für diese Felder Erkundungen zu beantragen.

(lnw/csr/jco)
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