Neuer Gesetzesentwurf NRW will weniger verkaufsoffene Sonntage

Düsseldorf · In den nordrhein-westfälischen Kommunen sollen Läden künftig nur noch an höchstens 13 Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Einen entsprechenden Entwurf einer Novelle des Ladenöffnungsgesetzes beschloss das rot-grüne Landeskabinett am Dienstag, wie Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) in Düsseldorf mitteilte.

Ladenöffnungszeiten in den Bundesländern
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Danach sollen die Geschäfte samstags nur noch bis 22.00 Uhr geöffnet bleiben. Bäckereien, Zeitungs- und Blumengeschäfte werde erlaubt, an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag zu verkaufen.

Die derzeitige Regelung ermöglicht einen Verkauf an Werktagen rund um die Uhr und an vier Sonntagen pro Jahr und Kommune. Wegen stadtteilbezogener Genehmigungen kommt es vor allem in Großstädten zu mehr Sonntagsöffnungen, was Kirchen und Gewerkschaften kritisieren. Das Gesetz war 2006 von der damaligen schwarz-gelben Koalition verabschiedet worden.

"Das Wochenende wird wieder stärker geschützt, besonders die Auswüchse bei der Sonntagsöffnung gehören bald der Vergangenheit an", sagte Duin. Zudem werde die neue Lösung den Bedürfnissen von Verbrauchern, Verkaufspersonal und Einzelhändlern gerecht. Der Gesetzentwurf soll nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände noch 2012 in den Landtag eingebracht werden, wie es hieß. Voraussichtlich im Frühsommer 2013 könne es dann in Kraft treten.

Die Eckpunkte der Landesregierung sehen vor, dass einer der 13 verkaufsoffenen Sonntage ein Adventssonntag sein kann. Es bleibt bei der Regelung, dass jede einzelne Verkaufsstelle nur an vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen darf. Zudem muss ein Anlass für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gegeben sein.

Bäckereien, Zeitschriften- und Blumengeschäfte dürfen an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag öffnen, müssen dafür aber am zweiten Feiertag geschlossen bleiben. Montags bis freitags gibt es laut Entwurf nach wie vor keine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten. Zur Vorbereitung der Sonntagsruhe soll der Verkauf samstags aber um 22.00 Uhr enden. An vier Samstagen im Jahr können Einzelhändler aber bis 24.00 "Late Night-Shopping" anbieten. Dies müssten sie bei der Kommune aber nur anzeigen.

(KNA)
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