Haftpflichtversicherung bei Gewitter Unwetterschäden müssen dokumentiert werden

Mainz · Starker Regen, Wind und Hagel - wieder haben starke Sommergewitter in vielen Bundesländern für größere Schäden gesorgt. Betroffene sollten aber nicht sofort Aufräumen. Denn Unwetterschäden müssen für die Versicherung dokumentiert werden.

Juni 2012: Golfball-Hagel, Blitzschlag, Sturm über Deutschland
10 Bilder

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Beschädigte Gegenstände sollten zum Schadensnachweis am besten aufbewahrt werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ist dies nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Ist das eigene Haus beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Der Liste werden Einkaufsbelege der Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Betroffene das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen. Angegeben werden sollten der Anschaffungszeitpunkt und der ungefähre Neupreis. Von den Papieren sollten sie vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.

Die Hausratversicherung kommt zum Beispiel dafür auf, wenn ein abgeknickter Baum auf das Hausdach fällt oder Gartenmöbel zu Bruch gehen. Bersten Scheiben im Wind oder durch Hagel, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind.

Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.

(dpa)
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