Hunderte Euro retten Letzte Steuersparchancen für 2010 nutzen

Berlin (RPO). Wer bis Ende des Jahres noch richtig viel Geld ausgibt, kann auch richtig viel Steuern sparen. Erledigen Sie eine ohnehin schon geplante Renovierung, den Kauf von Büromöbeln oder einer neuen Brille noch bis Silvester. Wird das Geld erst 2011 ausgegeben, geht der Steuervorteil verloren.

Steuern: die wichtigsten Tipps
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Foto: ddp

"Der Steuer-Jahresendspurt kostet vielleicht etwas Mühe, ist aber richtig viel Geld wert", ermuntert Udo Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), zum Nachrechnen. Dem Fiskus ganz legal ein Schnippchen schlagen können Arbeitnehmer, Selbstständige wie auch Rentner. Und das geht so:

Krankheitskosten ballen

Wer dieses Jahr schon dicke Ausgaben für Krankenhaus, Reha, Medikamente oder die Kinderzahnspange hatte, sollte den anstehenden Kauf der neuen Einlagen oder der Brille bis Silvester auch noch angehen. Je mehr zusammenkommt, desto besser. Gesundheitsausgaben sind erst ab einer bestimmten Hürde absetzbar - und die liegt hoch. Zusammengezählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und von den Kassen nicht erstattet wird wie Praxisgebühren, Kuren, Massagen, Augenlasern, Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnung schon 2010 zu zahlen, obwohl die Behandlung 2011 noch weitergeht.

Das Finanzamt muss mithelfen, wenn der sogenannte zumutbare Eigenanteil überschritten wird. Dieser liegt bei jedem Steuerzahler anders. Er richtet sich vor allem nach dem Jahreseinkommen (Bruttoverdienst plus Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Verpachtung, minus Werbungskosten). Aber auch Familienstand und Kinderzahl sind wichtig. Je nach Lebenssituation liegt die Hürde zwischen ein und sieben Prozent des Gesamteinkommens.

Beispiel: Eine Familie mit Kind und 30.000 Euro im Jahr muss bis zu 900 Euro Krankheitskosten selbst tragen. Was darüber anfällt, kann sie von der Steuer absetzen. Für eine Familie mit drei Kindern und 40.000 Euro liegt die Grenze nur bei 400 Euro, für einen Single mit vergleichbarem Einkommen dagegen bei 2400 Euro. Bei Rentnern gilt der zu versteuernde Rentenanteil minus 102 Euro pro Person als Hürde.

Beim Berechnen hilft eine Tabelle (Paragraf 33, Einkommenssteuergesetz) des Bundesjustizministeriums im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/estg/__33.html oder die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins respektive Steuerberaters.

Handwerker-Boni ausschöpfen

Mit vielerlei Ausgaben rund um den Haushalt ist noch mehr Ersparnis drin, insgesamt bis zu 5.710 Euro pro Jahr. Der Vorteil lässt sich direkt von der Steuerlast abziehen und in drei Einzelbereichen erzielen:

Mit Handwerkerkosten: Wer bislang erst wenig Reparaturen hatte, aber plant, bald die Wände streichen, die Küche modernisieren oder den Teppichboden erneuern zu lassen, sollte das noch bis Silvester vorziehen. 20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal also 1200 Euro im Jahr. Größere Aufträge lassen sich splitten. Absetzbar ist alles, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zusammenhängt, allerdings nur Arbeitsleistung, Anfahrt und Maschinenmiete. Kein Material. Selbst die Reparatur von Waschmaschine, Geschirrspüler oder Computer daheim zählen. Rechnungen müssen vor Neujahr überwiesen sein.

Außerdem absetzbar: Unter anderem die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, eines Gärtners, Fensterputzers, Altenpflege-, Umzugs- oder Schneeräumdienstes. 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro Kosten dürfen in die Steuer, macht maximal 4000 Euro im Jahr.

Wer seine Putzkraft oder die Köchin als Minijobber im Privathaushalt angemeldet hat, kann die dritte Sparchance abschöpfen, nämlich 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro.

Arbeitsmittel kaufen

Für Arbeitnehmer kann sich die gezielte Anschaffung von Arbeitsmitteln rechnen, von Computer, Aktentasche, Büchern, neuen Büromöbeln. Dazu gehört auch die Bezahlung des geplanten Berufsseminars noch in diesem Jahr.

Die Ausgaben drücken als Werbungskosten die Steuer, unabhängig von einem Arbeitszimmer zu Hause. Typische Arbeitsmittel sind zum Beispiel Computer, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur. Kostet das einzelne Teil inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro, kann man die Anschaffung sofort und in voller Höhe steuerlich absetzen. Teureres lässt sich über Jahre verteilt abschreiben.

(apd/mais)
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