Elektronisches Verfahren ab 2011 Die letzte Lohnsteuerkarte

Düsseldorf (RP). Dieser Tage sind sie das letzte Mal in den Briefkästen: die Lohnsteuerkarten für das nächste Jahr. "Ab 2011 tritt an die Stelle der traditionellen Pappkarte ein elektronisches Verfahren", sagt Friedhelm Meyer von der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle des Finanzamts Düsseldorf-Nord.

 Die Lohnsteuerkarte hat ausgedient.

Die Lohnsteuerkarte hat ausgedient.

Foto: Arnd Petry, gms

Prinzipiell ändert sich am bereits im Jahre 1925 eingeführten Lohnsteuerverfahren nicht viel. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sollten aber trotzdem einige Dinge beachten.

Steuer-ID Ab dem Jahr 2011 braucht der Arbeitgeber statt der Karte nur noch die so genannte Steuer-Identifikationsnummer. Den elfstelligen Code haben alle Bürger in Deutschland vor zwei Jahren bekommen. Er gilt ein Leben lang und ist in der Regel bereits auf der Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr vermerkt. "Alle Bürger sollten jedoch nochmals sicherstellen, dass der richtige Code auf der Karte steht", rät Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW. Falls ein Arbeitnehmer den Code verloren oder vergessen hat, kann er diesen beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn erfragen (Telefonnummer 0228/ 40 60).

Aktualität Auf der Lohnsteuerkarte sind bisher unter anderem Name, Geburtsdatum, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und Kinderfreibeträge vermerkt. Im elektronischen Verfahren kommen nun das Eintritts- und das Austrittsverfahren hinzu. "Der Arbeitnehmer ist beim künftigen Verfahren wie bisher auch verpflichtet, das Bürgeramt schnellstmöglich über Änderungen wie Geburten, Hochzeit und anderes mehr zu informieren", sagt Friedhelm Meyer.

Karte aufbewahren Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz mitteilt, hat die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr in der Übergangsphase auf das elektronische Verfahren eine besondere Bedeutung. Daher sollten Arbeitgeber die Karte über den 31. Dezember 2010 hinaus aufbewahren. Dasselbe gilt für Lohnsteuerkarten, die im Besitz von Arbeitnehmern sind.

(RP)
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