Mietrechts-Tipp Mieter sind an Hausordnung gebunden

Berlin · In einer Hausordnung können Vermieter Regeln für das Zusammenleben im Haus festlegen. An diese Regeln müssen sich alle Bewohner halten, soweit die Hausordnung aushängt oder den Mietern auf andere Art bekannt gemacht wird, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erklärt. Sollen in der Hausordnung zusätzliche Pflichten des Mieter geregelt werden, müsse sie Bestandteil des Mietvertrages sein.

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Foto: Anja Tinter

In einer Hausordnung könne beispielsweise geregelt werden, in welchen Zeitabständen das Treppenhaus von den Mietern zu reinigen ist. Auch wann und wie gemeinschaftliche Wasch- und Trockenräume genutzt werden können, könne zu den Bestimmungen gehören, ebenso welche Gegenstände im Hof und im Keller abgestellt werden dürfen und welche Ruhezeiten gelten.

Zulässig sei es zudem, in einer Hausordnung das Grillen auf dem Balkon, das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür sowie das Aufstellen von Schuhregalen im Hausflur zu verbieten. Hingegen seien Bestimmungen unzulässig, die den Mietern untersagen, einen Kinderwagen oder Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn eine zumutbare Alternative fehle.

(dpa)
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