Inflation kein Grund für Steigerungen So geht man mit Mieterhöhungen um

Serie | Düsseldorf · Auch das Wohnen wird immer teurer. Was aber tun, wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert? Und worauf muss man bei einer Kündigung achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Mieterhöhung: Was Verbraucher wissen müssen
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Mieterhöhung: Was Verbraucher wissen müssen

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Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Es sind nicht nur die hohe Inflation und die steigenden Energiepreise, die vielen Menschen Sorge bereiten. Besonders einschneidend sind gerade jetzt Mieterhöhungen. Doch wie kann man sich dagegen wehren — und worauf sollte man schon beim Vertragsschluss achten? Wir geben einen Überblick.

Haben viele Vermieter die Miete bereits erhöht?

Belastbare Zahlen gibt es dazu nicht. Andre Juffern vom Mieterbund NRW aber sagt: „Die Sorgen sind schon jetzt groß. Die Zahl der Menschen, die sich hilfesuchend an uns wenden, war im September örtlich 20 Prozent höher als im gleichen Vorjahresmonat.“ Besonders groß sei die Angst vor der Nebenkostenabrechnung. „Von den gestiegenen Preisen werden die meisten erst ab Januar betroffen sein. Dann drohen aber bei Gas und Strom Preissteigerungen von bis zu 200 Prozent“, so Juffern.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?

Der Mieter ist vor Willkür geschützt. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nämlich nur um 20 Prozent steigen, in Ballungsgebieten wie Düsseldorf oder Köln sind es 15 Prozent. Und der Eigentümer muss den Preissprung begründen. Ein Argument ist die ortsübliche Vergleichsmiete, die im Mietspiegel ausgewiesen wird. Verlangt der Vermieter mehr, als andere Mieter für vergleichbare Wohnungen in der Region im Durchschnitt zahlen, muss man sich das nicht gefallen lassen. „Die Erhöhung der Kaltmiete muss schon sehr gut begründet sein, um Bestand zu haben. Andere Wege für Mieterhöhungen sind Modernisierungen oder ein Plus bei den Heiz- und Nebenkosten“, so Juffern.

Wie blicken Eigentümer auf Mieterhöhungen?

Uwe Benner vom Eigentümerverband „Haus & Grund“ sagt: „Auch Vermieter spüren die Inflation sehr deutlich im Geldbeutel. Ich kann aber nicht erkennen, dass nun viele Vermieter bereits zu Mieterhöhungen angesetzt haben. Da geht es eher um Mietverhältnisse, deren Zins seit Jahren nicht erhöht wurde.“ In solchen Fällen haben es Eigentümer auch vergleichsweise leicht, eine schlüssige Begründung für den Anstieg zu finden.

Wie sieht es bei Indexmietverträgen aus?

Nach Schätzung des NRW-Mieterbundes haben knapp fünf Prozent der Mieter einen Indexmietvertrag. Derzeit können diese Kontrakte eine Kostenfalle sein: Steigen die Verbraucherpreise, werden die Mieten in gleicher Höhe angepasst. Eine Indexmiete kann allerdings nur einmal im Jahr angehoben werden. Und sie muss auch wieder sinken, wenn die Verbraucherpreise zurückgehen.

Worauf muss man bei einer Kündigung achten?

Es gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Ganz wichtig ist, auch tatsächlich gegenüber dem Eigentümer der Immobilie zu kündigen. „Einige Mieter machen den Fehler, beim Hausverwalter zu kündigen. Wenn man Pech hat, meldet der Vermieter dann irgendwann zurück, von einer Kündigung nichts zu wissen“, so Juffern. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter erfolgen. Das wird vor allem bei Wohngemeinschaften wichtig: Die Signatur nur eines Mieters reicht nicht aus.

Was braucht es, um eine Wohnung zu mieten?

Das entscheidet erst einmal der Vermieter. „Auf dem engen Wohnungsmarkt in den NRW-Großstädten diktiert meist der Vermieter die Konditionen, in ländlichen Gebieten mag das etwas anders sein“, sagt Juffern. Eine makellose Schufa-Auskunft und eine Kaution sind obligatorisch. Nicht selten werden auch Gehaltsbescheinigungen gefordert. „Man braucht sich aber auch nicht alles gefallen zu lassen. Fragen, die den höchstpersönlichen Bereich betreffen, sind unzulässig. Bei Fragen nach der Familienplanung, der Sexualität oder der Weltanschauung hat man sogar ein Recht zur Lüge“, sagt der Mietrechtsexperte.

Was sollte im Mietvertrag stehen?

Im Vertrag muss geklärt sein, wer die Vertragsparteien sind und wann das Mietverhältnis beginnt. Zudem muss klar geregelt werden, wie hoch Mietzins, Nebenkosten und Kaution sind. Auch die Nutzung der Immobilie und etwaige Umbaupläne sollte man aufnehmen. „Außerdem sollte man alles in den Vertrag schreiben, was mündlich versprochen wurde“, sagt Juffern. Dass man einen Schuhschrank im Hausflur aufstellen, Keller und Garten mitbenutzen oder gleich mehrere Haustiere halten darf — all das gehört nach entsprechender Vereinbarung in den Mietvertrag. „Wenn der Mieter Räumlichkeiten, einen Carport oder den Garten nutzt, ohne dass es im Vertrag steht, dann hat der Mieter eine tatsächliche Nutzungserlaubnis, wenn der Vermieter dies eine Weile lang geduldet hat“, sagt Benner.

Wie hoch darf die Kaution sein?

 Der Vermieter darf die Miete nicht willkürlich erhöhen.

Der Vermieter darf die Miete nicht willkürlich erhöhen.

Foto: dpa, abu;cse tba

Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei drei Nettokaltmieten. So will sich der Vermieter für den Fall absichern, dass der Mieter nicht zahlt oder die Wohnung in einem desolaten Zustand zurücklässt. „Insbesondere während der Niedrigzinsphase war die Kaution auf dem Sparbuch totes Kapital“, sagt Juffern. So mancher würde sich daher für eine Bankbürgschaft entscheiden. Für den Service verlangt die Bank allerdings eine jährliche Gebühr zwischen zwei und fünf Prozent der Kautionssumme. „Vermieter bevorzugen Sparkonten. Die Erfahrung lehrt aber, dass die Kaution in den Fällen, in denen das Mietverhältnis schiefgeht, nicht ausreicht, um die entstandenen Schäden zu decken“, sagt Uwe Benner.

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