Die Sorgen unter Mietern sind groß Darauf kommt es bei den Nebenkosten an
Serie | Düsseldorf · Die Angst vor der Betriebskostenabrechnung ist in vielen Haushalten groß, immerhin explodieren die Preise für Gas, Strom oder Müll. Eine genaue Prüfung der Zahlen ist aber empfehlenswert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Mieter.

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Erschrecken bei Mietern, Sorgen bei Vermietern — die Nebenkostenabrechnungen werden in Zeiten von Inflation und Energiekrise gefürchtet. Doch worauf sollten Mieter achten, wenn der Bescheid ins Haus flattert? Experten raten, beim Zahlenwerk genau hinzusehen. Wir geben einen Überblick.
Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?
Die Abrechnung für die Nebenkosten 2022 muss erst bis Ende 2023 zugestellt werden. In der Regel haben Mieter aber schon im ersten Quartal Klarheit. Dann stellt sich heraus, ob man eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben ausgezahlt bekommt. Wobei es derzeit deutlich wahrscheinlicher ist, dass man drauflegen muss. In den Nebenkosten können Gebühren für Heizung, Strom, Warm- und Abwasser, Grundsteuer, Aufzug, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Hausreinigung oder Gartenpflege enthalten sein. Wer schon vorher wissen will, welche Kosten drohen, kann den Nachzahlungsrechner von Stiftung Warentest bemühen.
Worauf sollte man bei der Nebenkostenabrechnung achten?
Andre Juffern vom Mieterbund NRW rät dazu, die Nebenkosten zunächst mit den Vorjahresabrechnungen zu vergleichen. Zudem sollte man die Abrechnung mit den Bestimmungen im Mietvertrag abgleichen. „Man sollte genau hinsehen, ob die abgerechneten Nebenkostenanteile auch tatsächlich so im Mietvertrag festgehalten wurden“, sagt Juffern. Auch ein Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel sei ihm zu Folge sinnvoll. Mieter müssen demnach in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten zahlen, wobei die Unterschiede lokal recht groß sind.
Was ist bei den Heizkosten besonders wichtig?
Die Kosten für Wärme dürften stark ins Gewicht fallen, vor allem in Zeiten der Energiekrise. Vermieter sind dazu verpflichtet, mindestens 50 Prozent und maximal 70 Prozent der angefallenen Kosten nach gemessenem Verbrauch und die restlichen 30 bis 50 Prozent nach einem festen Maßstab zu berechnen, in der Regel nach der Wohnfläche. Diese Rechnung sollte der Mieter überprüfen. Übrigens: Mieter sind dazu verpflichtet, dem Heizungsableser Zugang zur Wohnung zu gewähren.
Darf der Vermieter unabgestimmt Nebenkosten einpreisen?
Nein. Im Mietvertrag sollte klar aufgelistet sein, wer etwa für die Treppenhaus-Reinigung oder die Gartenpflege aufkommen muss. „Wenn diese Absprachen nicht funktionieren, weil die Hausbewohner beispielsweise das Treppenhaus nicht sauber halten, darf der Vermieter nicht einfach einen Vertrag mit einem Reinigungsdienst schließen und die Kosten abwälzen“, sagt Uwe Benner vom Eigentümer-Verband „Haus & Grund“. Denkbar sei dies nur, wenn der oder die Mieter mehrfach vergebens abgemahnt wurde(n).
Wie muss die Betriebskostenabrechnung ausschauen?
Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Mieter eine übersichtliche und nachvollziehbare Abrechnung zu liefern, die alle Betriebskosten auflistet, die innerhalb eines Jahres angefallen sind. Vor allem der Abrechnungszeitraum und der Verteilerschlüssel müssen offenkundig sein. Außerdem muss klar aufgestellt werden, wie hoch die Gesamtkosten je Kostenpunkt für alle Mieter eines Hauses sind und wie hoch der Anteil des betreffenden Mieters ist.
Wie können Mieter die Kosten überprüfen?
Mieter haben zwar kein Recht auf Kopien der Belege, sehr wohl aber dürfen sie die Originalbelege einsehen. So wird auch klar, ob der Vermieter womöglich überteuerte Leistungen in Anspruch genommen hat. Sollte etwas nicht stimmen, haben Mieter bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch beim Vermieter einzulegen. „Sollte man der Abrechnung nicht trauen, ergibt es Sinn, den Mieterverein oder einen Fachanwalt einzuschalten“, sagt Andre Juffern vom Mieterbund NRW.