Mietrecht-Tipps Streitpunkt Verteilerschlüssel

Berlin · Viele Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. Einer der häufigsten Streitpunkte ist die Frage nach dem richtigen Verteilerschlüssel, wie der Deutsche Mieterbund erläutert. Entscheidend ist immer was im Mietvertrag steht.

Das sind die sieben Todsünden beim Heizen
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Das sind die sieben Todsünden beim Heizen

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Foto: AP

Für die Heizkosten gilt: Mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Daher müssen die Wohnungen mit Zählern ausgerüstet sein, die einmal im Jahr abgelesen werden.

So werden die Heizkosten aufgeteilt

Die restlichen 30 bis 50 Prozent der Heizkosten werden meistens nach der Wohnfläche verteilt. Der Vermieter legt den konkreten Aufteilungsmaßstab einmalig fest. Ändern kann er ihn nur ausnahmsweise, etwa nach einer energetischen Modernisierung.

Bei älteren Gebäuden ist eine Aufteilung von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche vorgeschrieben.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt. Außerdem muss es mit Öl oder Gas geheizt werden und freiliegende Heizleitungen müssen gedämmt sein.

Die übrigen Betriebskosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Gartenpflege, Hausreinigung, Aufzug oder Wasser werden entweder nach Wohnfläche oder nach Personenzahl auf die Mieter im Haus verteilt.

Fehlt im Mietvertrag eine entsprechende Regelung, gilt im Zweifel die Wohnfläche als richtiger Verteilerschlüssel. Verbrauchsabhängig können allenfalls die Kosten für Wasser und Abwasser verteilt werden. Die Voraussetzung: Alle Wohnungen müssen mit Wasseruhren ausgerüstet sein.

(dpa)
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