Neues Transplantationsgesetz Organspenden: Was sich jetzt ändert

Berlin · Mit dem neuen Transplantationsgesetz, das am Mittwoch in Kraft getreten ist, sollen vor allem Organspenden in den Kliniken besser koordiniert werden. Zudem werden Lebendspender, die einem Angehörigen eine Niere geben, besser abgesichert. Die vieldiskutierte Entscheidungslösung tritt erst in drei Monaten in Kraft.

Die wichtigsten Fakten zur Organspende
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Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

KLINIKEN: In den rund 1400 Kliniken mit Intensivstationen, die für Organspenden in Frage kommen, ist künftig ein Transplantationsbeauftragter Pflicht. Er soll unter anderem Angehörige potenzieller Spender beraten und die Organspende koordinieren. Bisher gibt es regional große Unterschiede: Während in einigen Kliniken bereits viel Aufklärung stattfindet und Transplantationsbeauftragte die Organspenden fördern, gibt es auf der anderen Seite Universitätsklinken, die weniger als fünf Organspender im Jahr melden.

LEBENDSPENDER: Lebendspender, die einem Angehörigen schon zu Lebzeiten eine Niere oder einen Teil ihrer Leber spenden, werden besser abgesichert. Sie haben künftig Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Bisher mussten sie für den Eingriff zum Beispiel Urlaub nehmen. Zudem hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers; das betrifft unter anderem Krankengeld, Fahrtkosten, Behandlung und Nachbetreuung.

Außerdem gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz. Das bedeutet, dass beispielsweise nach der Spende einer Niere ein späteres Versagen der verbleibenden Niere als Versicherungsfall gilt und sämtliche Ansprüche auf Rehabilitation und Entschädigung gegen den Unfallversicherungsträger bestehen. 2011 wurden nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 755 Nieren nach einer Lebendspende transplantiert. Zudem gab es 71 Lebertransplantationen nach einer Lebendspende.

KONTROLLEN: Die Kontrollen sollen verbessert werden. Krankenhäuser und Transplantationszentren sind verpflichtet, der Prüfungskommission der Bundesärztekammer (BÄK) alle Unterlagen über Organvermittlungen vorzulegen. Bislang bestand diese Pflicht nicht. Die Kommission wiederum muss Erkenntnisse über Verstöße umgehend an die zuständigen Behörden der Länder weiterleiten.

ENTSCHEIDUNGSLÖSUNG: Eine weitere Neuerung, die jeden Bürger unmittelbar betrifft, tritt erst zum 1. November in Kraft. Noch in diesem Jahr soll jeder Versicherte von seiner Krankenkasse erstmals ein Schreiben erhalten, mit dem er über die Organspende informiert und aufgefordert wird, seine Spendenbereitschaft zu erklären. Ein Organspendeausweis liegt gleich bei. Auch die Behörden sollen bei der Ausgabe etwa von Reisepass oder Führerschein Informationen zur Organspende verteilen. Die Entscheidung bleibt in jedem Fall freiwillig.

ORGANSPENDEN: Im Jahr 2011 spendeten rund 1200 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe - insgesamt 3900. Bundesweit stehen allerdings rund 12.000 schwer kranke Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. Alle acht Stunden stirbt nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) eine Mensch auf der Warteliste, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht.

VORAUSSETZUNGEN: Der Verstorbene muss entweder schon zu Lebzeiten in die Organspende eingewilligt haben oder seine Angehörigen stimmen zu. Zudem muss der Hirntod von Ärzten eindeutig festgestellt worden sein. Infrage kommen nur jene Menschen, bei denen der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Jährlich sterben in deutschen Krankenhäusern rund 400.000 Menschen, davon laut DSO etwa ein Prozent an Hirntod.

(AFP)
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