Streit um Trinkgeldkasse Stadt stellt gekündigte Kassiererinnen wieder ein

Mainz (RPO). Die Stadt Worms stellt vier entlassene Kassiererinnen wieder ein. Die Frauen waren gekündigt worden, weil sie eine Trinkgeldkasse geführt hatten, die als Schwarzgeld eingestuft worden war. Nun haben sich Stadt und Betroffene außergerichtlich geeinigt. Die Klage der Frauen vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen ihre Kündigung ist damit hinfällig geworden.

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Foto: ddp

Die Kassiererinnen, von denen eine schon seit 24 Jahren für die Stadt arbeitete, waren im Sommer entlassen worden, weil sie eine Trinkgeldkasse geführt hatten. Das hatte die Stadtverwaltung als Schwarzgeld eingestuft und die Frauen außerdem beschuldigt, auch Fundgeld aus dem Schwimmbad einbehalten zu haben.

Der Einigung zufolge sollen die vier Frauen künftig nicht mehr in dem Schwimmbad, sondern im städtischen Tierpark als Kassiererinnen arbeiten, wie Rechtsanwalt Reinhard Hahn, der eine der Frauen vertreten hatte, zu ddp sagte. Die Stadt hatte zwischendurch angeboten, die vier Frauen im Schwimmbad als Putzfrauen wieder einzustellen, was diese - unter anderem wegen Gehaltseinbußen - zunächst abgelehnt hatten.

Die Stadt Worms erklärte, die Vorwürfe, die zuerst zu den Kündigungen geführt hätten, seien von den Mitarbeiterinnen als Abmahnungen akzeptiert worden. "Die Geschäftsleitung der Freizeitbetriebe Worms GmbH und die vier Mitarbeiterinnen sind bestrebt und zuversichtlich, zu einer vertrauensvollen weiteren Zusammenarbeit zurückzukehren", heißt es in der Erklärung der Stadt.

Nach den Kündigungen war es zu weiteren Anschuldigungen gegen die Frauen gekommen: der zuständige Dezernent und Bürgermeister von Worms, Georg Büttler, hatte erklärt, es seien auch im Bad gefundene Wertgegenstände verschwunden. Zu dem Tresor, in dem diese verwahrt wurden, hätten auch die Frauen Zugang gehabt. Diese Vorwürfe seien aber nicht Gegenstand der Klage gewesen, wie die Vorsitzende Richterin Ruth Lippa sagte.

Auch zu den Vorwürfen des unterschlagenen Fundgeldes sei am ersten Prozesstag im Dezember vonseiten des Arbeitgebers kein Beweis geführt worden, sagte die Richterin. Es sei aber unter anderem "sehr kontrovers diskutiert" worden, welche Anweisungen es über Trinkgelder von der Stadt gegeben habe. Kommunale Angestellte dürfen nur Trinkgeld annehmen, wenn der Arbeitgeber es vorher erlaubt hat. Bei dem Fortsetzungstermin am Dienstag hätten mehrere ehemalige Kollegen der Frauen als Zeugen gehört werden sollen.

Der Fall der Wormser Kassiererinnen hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, nachdem im vergangenen Jahr mehrere Fälle sogenannter Bagatellkündigungen aus ganz Deutschland bekannt geworden waren.

(DDP/mais)
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