Gericht gibt Arbeitnehmer Recht Viele Klobesuche - Gehalt gekürzt

Köln (RPO). Ein Arbeitgeber hatte minutiös aufgezeichnet, wie oft sein Angestellter die Toilette aufsuchte und ihm daraufhin über 680 Euro vom Gehalt abgezogen. Das ist unzulässig, befand das Arbeitsgericht Köln.

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Hintergrund ist den Angaben zufolge der Fall eines Rechtsanwalts, der detailliert notierte, dass sein Angestellter in der Zeit zwischen dem 8. und dem 26. Mai 2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.

Der Arbeitgeber rechnete die WC-Zeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass sein Mitarbeiter bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er dem Mann 682,40 Euro vom Nettogehalt ab.

Der Angestellte reichte daraufhin Klage ein. Er argumentierte, dass er soviel Zeit auf dem WC verbracht habe, weil er an Verdauungsstörungen litt. Das Gericht entschied im Sinne des Klägers, der inzwischen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.

(Az: 6 Ca 3846/09)

(DDP/mais)
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