Streit um Nachtschicht Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Schichtarbeitern

Erfurt · Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt.

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Foto: dpa
(AFP)
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