Berufsstart Diese Rechte haben Praktikanten

Darmstadt · Statt im Betrieb etwas zu lernen, müssen sie wochenlang Aktenstapel sortieren: Bei Praktika fallen Theorie und Praxis oft weit auseinander. Wichtig ist in so einem Fall, seine Rechte zu kennen - und sie gegebenenfalls einzufordern. Doch was steht Praktikanten zu?

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Foto: Jens Schierenbeck

Sie bekommen weder Urlaub noch Vergütung - stattdessen heißt es Kaffee kochen oder sogar putzen: Manche Betriebe sehen in Praktikanten vor allem eine billige Arbeitskraft. Damit Hospitanten sich gegen eine schlechte Behandlung wehren können, müssen sie jedoch ihre Rechte kennen.

Welche das sind, ist unterschiedlich. "Zuerst muss man klären, ob es sich um ein echtes Praktikum handelt", sagt Martin Bonelli, Berater für Arbeitsrecht bei der Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Praktikum werde häufig alles genannt: vom Schnuppertag bis zur Teilzeitstelle.

"Wir haben hierzulande das Problem, dass es keine gesetzliche Regelung speziell für Praktika gibt", ergänzt Florian Haggenmiller, Bundesjugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Das Bundesarbeitsgericht definierte 2003 ein Praktikum als vorübergehende Tätigkeit in einem Betrieb zum Erwerb praktischer Kenntnisse.

Entscheidend seien die Inhalte des Praktikums, erklärt Bonelli. Steht das Lernen im Mittelpunkt oder die Mitarbeit im Unternehmen?

Eindeutig ist der Fall bei Schülerpraktika oder Pflichtpraktika während des Studiums. "Rechte und Pflichten im Praktikum sind durch die Ausbildungs- und Studienordnungen klar geregelt", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht nicht. "Der Praktikant hat daher auch keine Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch", ergänzt Bonelli.

Deutlich mehr Rechte hat, wer aus freien Stücken bei einem Unternehmen hospitiert: Wenn das Praktikum dem Erwerb von neuen Kenntnissen und Fähigkeiten dient, fällt es unter das Berufsbildungsgesetz, das Ausbildungsverhältnisse regelt. "Der Kerngedanke dabei ist: Lerninhalte gegen Arbeitsleistung", erklärt Bonelli. Deshalb werde zwar kein Arbeitslohn gezahlt, bei längeren Praktika bestehe aber Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.

Krankheitstage müssen nicht nachgeholt werden

Nach Ablauf einer Probezeit kann der Arbeitgeber dem Praktikanten nicht mehr ohne weiteres kündigen. "Dauert das Praktikum länger als einen Monat, besteht auch ein Anspruch auf Urlaub", sagt Bonelli. Pro Monat ist das ein Zwölftel des Jahresurlaubs, in der Regel also etwa zwei Tage. Krankheitstage müssen nicht etwa nachgeholt und an das Praktikum angehängt werden. Länger als acht Stunden darf nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch das Praktikumszeugnis: "Man kann vom Arbeitgeber eine Praktikumsbestätigung verlangen", sagt Bredereck. Wer eine qualifizierte Beurteilung wolle, sollte das im Vorfeld ansprechen. Neben Dauer und Art des Praktikums enthalte sie auch die erlernten Fähigkeiten und erbrachten Leistungen.

Problematisch wird es dagegen, wenn das Praktikum nicht mehr der Ausbildung dient. "Bei einem Praktikum von Absolventen mit abgeschlossenem Studium ist man juristisch schnell bei einem normalen Arbeitsverhältnis", erklärt Bonelli. Steht die Arbeitsleistung im Mittelpunkt des Praktikums, hat der Praktikant dieselben Rechte wie ein Arbeitnehmer - und Anspruch auf faire Bezahlung. "Der Lohn darf dann nicht mehr als 30 Prozent unter der üblichen Vergütung liegen, sonst liegt Lohnwucher vor."

Praktikanten sollten sich daher fragen, ob sie bereits dieselbe Arbeit machen wie alle anderen Mitarbeiter im Betrieb. Laut einer Umfrage der DGB-Jugend unter Praktikanten mit abgeschlossenem Studium ist genau das oft der Fall: "Von 674 befragten Absolventen gaben 81 Prozent an, im Unternehmen "vollwertige Arbeit' zu machen", sagt Hagenmiller. Fast fünf Monate dauerte ein Praktikum im Durchschnitt, zwei von fünf Praktika waren unbezahlt.

Die Ausbildung soll im Fokus stehen, nicht die Arbeit

"Praktikanten sind keine billigen Arbeitskräfte, sondern sie sollen einen Einblick in die Arbeitswelt erhalten", sagt Bredereck. An Unwissenheit der Arbeitgeber glaubt er nicht: "Die meisten Fälle, die ich in der Praxis erlebt habe, waren eindeutig böswillig." Ein Beispiel sei ein Praktikum als Regaleinräumer bei einem Discounter. "Da steht spätestens ab dem dritten Tag nicht mehr die Ausbildung im Fokus, sondern die Arbeit."

Praktikanten sollten daher auf einen Praktikumsvertrag bestehen, der Ausbildungsinhalte und Arbeitszeiten regelt, sagt Haggenmiller. Je mehr im Vorfeld vereinbart werde, desto eher könne man sagen: Das Praktikum entspricht nicht dem, was mir zugesagt wurde. "Man kann auch damit argumentieren, dass sich der Arbeitgeber so selbst absichert." Ein eindeutiger Vertrag kann davor schützen, dass der Praktikant im Nachhinein einen Arbeitslohn einklagt.

Doch was tun, wenn man falsch behandelt wird? Wer mit dem Praktikum unzufrieden ist, sollte als Erstes mit dem Chef reden, rät Haggenmiller. "Es ist auf keinen Fall in Ordnung, nur Kaffee zu kochen oder ganz normale Arbeit zu verrichten." Weitere Ansprechpartner sind der Betriebsrat, die Uni bei einem Pflichtpraktikum oder Beratungsstellen der Gewerkschaften. Im Zweifel helfe nur, die Notbremse zu ziehen: "Wenn es wirklich ein ganz schlechtes Praktikum ist, sollte man es sofort beenden."

(dpa)
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