Recht im Job Wann Sie beruflich mal nicht erreichbar sein dürfen
Berlin · Die Technik macht's möglich - Beschäftigte sind inzwischen quasi rund um die Uhr für den Chef verfügbar. Für Arbeitsschützer ist das Fluch und Segen zugleich. Betriebliche Regelungen gibt es inzwischen einige. Die Gewerkschaft will aber mehr.
E-Mails nach Feierabend lesen oder am Wochenende dem Chef noch schnell eine wichtige Frage beantworten: Die ständige Erreichbarkeit ist für viele Beschäftigte inzwischen zu einem Problem geworden. Immer mehr Unternehmen treffen zwar Vereinbarungen, um Arbeitszeit flexibler zu gestalten und die Freizeit der Mitarbeiter zu schützen. Die IG Metall sieht aber einen generellen Regelungsbedarf.
Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Schutz vor Mail-Stress nach Feierabend gibt es nicht, dafür inzwischen aber etliche betriebliche Vereinbarungen in deutschen Unternehmen. Zuletzt hatte der Autobauer BMW für seine Büromitarbeiter in Deutschland eine Betriebsvereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung geschlossen, die ein Recht auf Unerreichbarkeit nach Feierabend beinhaltet.

Was der Chef alles darf – und was nicht
Keine Mails im Urlaub hinterher schicken
Ähnliche Regelungen zum Schutz der Freizeit gibt es unter anderem auch bei anderen großen Autobauern, aber auch bei der Deutschen Telekom. Bei dem Bonner Telekommunikationsriesen haben sich die leitenden Angestellten verpflichtet, ihren Mitarbeitern nach Dienstschluss oder im Urlaub keine Mails hinterher zu schicken. Ausnahmen müssen gesondert vereinbart werden.
Auch der BMW-Rivale Daimler setzt auf Funkstille in der Freizeit: Wer nicht im Dienst ist, kann seine E-Mails auf Wunsch automatisch löschen lassen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben einer Sprecherin erste Pilotprojekte. Seit Weihnachten 2013 können alle Daimler-Mitarbeiter davon Gebrauch machen. Der Absender erhält dann eine Abwesenheitsnachricht mit den Kontaktdaten eines Vertreters. Die eigentliche E-Mail wird gelöscht. Wie viele Beschäftigte die Möglichkeit wirklich nutzen, konnte sie nicht sagen: Wer im Urlaub seine E-Mails löschen lasse, werde nicht erfasst.
Bei Audi gibt es nach Angaben des Ingolstädter Konzerns seit kurzer Zeit eine Betriebsvereinbarung, die das mobilen Arbeiten mit Laptop und Smartphone regelt. Mitarbeitern, die von zu Hause arbeiten wollten, werde in Abstimmung mit dem Vorgesetzten die jeweilige Arbeitszeit angerechnet.
Volkswagen im Kampf gegen die totale Erreichbarkeit
Bei Volkswagen zog der Betriebsrat bereits Ende 2013 eine positive Bilanz seiner strikten E-Mail-Sperre nach Feierabend. Die Wolfsburger hatten Ende 2011 der totalen Erreichbarkeit den Kampf angesagt und Tarifbeschäftigten mit einem Dienst-Smartphone die E-Mails in Randzeiten, am Wochenende oder an Feiertagen abgeschaltet. 1154 Tarifmitarbeiter profitierten damals, Ende vergangenen Jahres waren es 3500. Führungskräfte sind ausgenommen.
Gewerkschaften wie die IG Metall und Arbeitsschutz-Experten warnen schon seit geraumer Zeit vor gravierenden Folgen von ständiger Erreichbarkeit. Sie sei "Fluch und Segen zugleich", gibt Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund zu bedenken. "Auf der einen Seite ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich. Auf der anderen Seite kann die Erholung völlig auf der Strecke bleiben."
Das kann dann unter Umständen schwerwiegende Folgen für die Mitarbeiter haben - "sowohl gesundheitlicher Art, aber auch für das soziale Umfeld", so Feldmann. "Dem entgegenwirken können klare Regelungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, beispielsweise Vereinbarungen zu klaren Übergaben oder Rufbereitschaften."
Der Gesetzgeber ist gefragt
Betriebliche Vereinbarungen hält auch IG-Metall-Vorstandsmitglied Christiane Benner für erstrebenswert. Sie sieht aber ebenso die Politik in der Pflicht und macht sich wie Gewerkschaftschef Detlef Wetzel für strengere Regelungen stark. "Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene sind zu begrüßen. Voraussetzung sind aber oft ein bereits gutes Arbeitsklima und eine gute Unternehmenskultur." Daher sei der Gesetzgeber gefragt: "Ich könnte mir vorstellen, dass man Eckpunkte formuliert, die am Ende in ein Gesetz fließen könnten. Es geht darum, das Recht auf Abschalten zu verankern und der Entgrenzung der Arbeit Einhalt zu gebieten."
Das Bundesarbeitsministerium in Berlin verweist auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD und will vor weiteren konkreten Schritten erst einmal zusätzliche wissenschaftliche Daten sammeln. Betriebliche Vereinbarungen seien zu begrüßen.
Aus juristischer Sicht sind solche Regelungen aber nicht unproblematisch. So äußerte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, Ende 2013 Bedenken, wie eine solche Regelung aussehen solle und wer das dann überprüfen solle.
Die Arbeitgeberseite gibt sich ob der Gewerkschaftsforderungen gelassen: Die Unternehmen gingen verantwortungsvoll mit der Arbeitszeit und Freizeit der Beschäftigten um, heißt es vom Arbeitgeberverband BDA. Für weitere Regelungen durch den Gesetzgeber bestehe kein Bedarf.