Kosten für Schäden absetzen

Vermieter können Ausgaben als Werbungskosten geltend machen.

Vermieter können die Ausgaben für die Beseitigung von Schäden, die ein Mieter verursacht hat, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Schäden kurz nach dem Kauf der Wohnung entstanden sind und hohe Reparaturkosten anfielen. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 11 K 4274/13 E). "Der Vorteil: Die Kosten können direkt abgesetzt werden und müssen nicht über viele Jahre abgeschrieben werden", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

In dem verhandelten Fall ging es um eine vermietete Eigentumswohnung, die sich beim Kauf in einem mangelfreien Zustand befand. Kurze Zeit später gab die Mieterin die Wohnung in einem verwüsteten Zustand zurück. Um die Schäden zu beheben, musste die Eigentümerin 20.000 Euro aufwenden. Das Finanzgericht Düsseldorf bewertete die Reparaturkosten als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Gegen das Urteil hat das Finanzamt allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az.: IX R 6/16). "Vermieter sollten solche Ausgaben dennoch als Werbungskosten angeben und auf das Revisionsverfahren hinweisen", rät Klocke.

(tmn)
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