Angriff nach Disko-Besuch Rapper Kollegah wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Laufen · Angriff oder Verteidigung? Mit unterschiedlichen Aussagen hat der Prozess gegen den Rapper Kollegah wegen gefährlicher Körperverletzung begonnen. Der 30-Jährige sah sich am Montag vor dem Amtsgericht Laufen im Berchtesgadener Land als Opfer eines Angriffs und sprach von Notwehr.

 Der Rapper "Kollegah" (rechts) bei dem Prozessbeginn in Laufen.

Der Rapper "Kollegah" (rechts) bei dem Prozessbeginn in Laufen.

Foto: dpa, awe lof

Die beiden mutmaßlichen Opfer der Discoschlägerei vom Sommer 2013 und weitere Zeugen sagten dagegen aus, sie seien von Kollegah und zwei Komplizen zusammengeschlagen worden. Der Prozess geht am 19. November mit weiteren Zeugenvernehmungen weiter. Dann soll auch das Urteil fallen.

Gegen die beiden Mitangeklagten - der Backgroundsänger und der Bodyguard des Hauptbeschuldigten - wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Ein Einigungsversuch des Vorsitzenden Richters im Falle eines Geständnisses von Kollegah scheiterte. Der Rapper wäre demnach zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 5000 Euro verurteilt worden. "Ich will Gerechtigkeit" - mit diesen Worten lehnte der Anwalt des Angeklagten den Vorschlag ab.

Dem erfolgsverwöhnten Rapper wird vorgeworfen, einen Mann zusammengeschlagen zu haben und auch auf dessen Freund losgegangen zu sein. In der Nacht zum 30. Juni 2013 waren Kollegah und seine Begleiter in einer Diskothek im oberbayerischen Freilassing aufgetreten. Als das Trio das Tanzlokal verließ, rief ein unbekannter Gast angeblich "Kollegah, Du Hurensohn". Daraufhin soll das Trio laut Anklage sein Opfer am Kopf mit Fäusten traktiert haben. Der Geschädigte war aber demnach gar nicht der Mann mit dem beleidigenden Ausspruch.

Nachdem das Zufallsopfer bereits zu Boden gegangen war, traten die Angreifer laut Anklage mehrfach auf sein Gesicht und den Oberkörper ein. Der Mann erlitt eine Platzwunde und Prellungen. Damit nicht genug: Als ein Freund dem Opfer zu Hilfe kam, sollen sie auch auf ihn eingeschlagen und ihm das Nasenbein gebrochen haben.

Ganz anders die Version des Rappers. Sein Anwalt präsentierte sechs Zeugen, die alle gesehen haben wollen, wie Kollegah von den beiden vermeintlichen Opfern und drei weiteren Discobesuchern getreten wurde. "Ich bin nur in die Raucherlounge und habe gefragt, wer das gesagt hat", schilderte Kollegah. Er sei Provokationen gewohnt und könne es sich als Künstler und Jurastudent nicht leisten, durch Aggression aufzufallen. "Ich wollte den Betreffenden einfach zur Rede stellen." Plötzlich seien vier oder fünf Leute auf ihn zugestürmt.
"Es war reine Notwehr", beteuerte der 30-Jährige.

Auf die Frage der Staatsanwältin, wie er generell zu Gewalt stehe, antwortete der Rapper: "Ich bin absolut gegen Gewalt." Er könne eine Vielzahl an Texten präsentieren, die deutlich machten, dass er Gewalt ablehne. Sein jüngstes Album "King" landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts.

(dpa)
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