Kunstfund Bilder von Cornelius Gurlitt sollen ausgestellt werden

München · Als Konsequenz aus dem spektakulären Münchner Kunstfund strebt Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) eine neue Gesetzesregelung zur Stärkung der Eigentümeransprüche an.

Es müsse geregelt werden, dass Besitzer von NS-Raubkunst nicht mehr in jedem Fall die Verjährung von Eigentümeransprüchen geltend machen könnten, sagte er der neuen Ausgabe des "Spiegel". Dies solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Gurlitt.

Zugleich schlug Bausback vor, im Zuge einer "gütlichen Einigung" einen Teil der Werke im Besitz des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt öffentlich auszustellen. "Man könnte zum Beispiel — jedenfalls für einen Teil der Bilder — an etwas im Sinne einer Stiftungslösung denken, mit der Kunstwerke, die offensichtlich von größtem kunsthistorischem Interesse sind, auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten", sagte Bausback der "Welt am Sonntag". Zugleich betonte er, dass eine gütliche Einigung nicht vor weiteren Ermittlungen schützen könne. "Ein 'Kuhhandel' Strafffreiheit gegen Bilder ist in einem Rechtsstaat nicht darstellbar."

Bausback verteidigte die Entscheidung, Gurlitt nun zunächst nur das zurückzugeben, was zweifelsfrei sein Eigentum sei. Bestehe der Verdacht, dass Bilder "immer noch anderen gehören", dürfte die Staatsanwaltschaft diese nicht zurückgeben, sagte er dem "Spiegel".

Laut Bausback soll jemand, der beim Erwerb wusste, dass Bilder oder andere Gegenstände, die er kauft oder erbt, ihrem Eigentümer abhanden gekommen sind, sich grundsätzlich nicht auf Verjährung berufen können. "Es wäre für mich schwer erträglich, wenn man Rückgabeforderungen der Eigentümer nun entgegenhalten würde, dass ihre Ansprüche verjährt sind", sagte der CSU-Politiker. Nach seiner Ansicht ist im Fall Gurlitt seit der Beschlagnahme der Bilder Anfang 2012 "zu viel Zeit vergangen, ohne dass wir bei der Klärung der Frage, woher viele dieser Werke stammen, ausreichend vorangekommen sind".

Die Leiterin der Taskforce "Schwabinger Kunstfund", Ingeborg Berggreen-Merkel, sagte dem "Spiegel", sie wolle Gurlitt baldmöglichst treffen. Dies würden "Höflichkeit und Fairness" gebieten. Zudem wolle sie natürlich "erfahren, was er über die Herkunft der Bilder weiß".

In der Wohnung Gurlitts waren im vergangenen Jahr mehr als 1400 Kunstwerke gefunden worden. Sie sollen teils aus NS-Raubkunst stammen, könnten zum Teil aber auch zu der privaten Sammlung von Gurlitts Vater gehören. Die komplizierte Aufklärung der Besitzverhältnisse hat die Staatsanwaltschaft Augsburg übernommen.

Laut "Focus" waren etliche Spitzenbeamte der bayerischen Justiz und Polizei bereits seit mehreren Monaten detailliert über den Kunstfund informiert. Bereits im Juni habe der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz die Behördenleiter über die Ermittlungen gegen Cornelius Gurlitt informiert. Wie das Magazin unter Berufung auf den Sprecher des Generalstaatsanwalts weiter berichtete, wähnten sich die Fahnder zunächst auf der Spur einer Clique von illegalen Dealern, die im großen Stil NS-Raubkunst verkauften.

(AFP)
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