Entscheidung aus Karlsruhe Mobilcom darf nicht in Telekom-Farbe werben

Karlsruhe (rpo). Mobilcom darf in seiner Anzeigenkampagne nicht die Magenta-Farbe des Konkurrenten Telekom verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

<P>Karlsruhe (rpo). Mobilcom darf in seiner Anzeigenkampagne nicht die Magenta-Farbe des Konkurrenten Telekom verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Der Sprecher des BGH bestätigte am Mittwoch, dass der Erste Zivilsenat des BGH der von Telekom verwendeten Farbe Markenschutz zugesprochen hat. Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor, sondern wurde mündlich verkündet.

Mobilcom hatte in einer Anzeigenkampagne dafür geworben, die Vorwahl des Unternehmens zu verwenden. Dabei wurde die typische rosa-violette Magenta-Farbe der Telekom verwendet. Diese Anzeige wurde Mobilcom nun untersagt. Sollte sich das Unternehmen nicht an die Entscheidung der Karlsruher Richter halten, droht ihm ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 511 000 Euro festgesetzt.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 44/01

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