Zinsen bei Lebensversicherung BGH weist Kunden-Klage gegen Allianz ab

Karlsruhe · Ein Allianz-Kunde ist vor dem Bundesgerichtshof mit einer Klage gegen den Lebensversicherer gescheitert. Der Mann hat eine höhere Überschussbeteiligung gefordert. Das Gericht gab jedoch der Versicherung Recht.

 Bundesgerichtshof: Die Allianz habe den Kunden "korrekt an den Bewertungsreserven beteiligt".

Bundesgerichtshof: Die Allianz habe den Kunden "korrekt an den Bewertungsreserven beteiligt".

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Kunden von Lebensversicherungen haben im Kampf um eine höhere Überschussbeteiligung beim Ablauf ihrer Police eine weitreichende juristische Niederlage erlitten.

Der Bundesgerichtshof verwarf am Mittwoch die Klage eines Versicherungsnehmers gegen die Allianz (Az. IV ZR 213/14). Der Kläger hatte eine angeblich ungenügende Beteiligung an den "stillen Reserven" der Versicherung geltend gemacht - den sogenannten Bewertungsreserven.

Der BGH entschied jedoch, die Allianz habe den Kläger "korrekt an den Bewertungsreserven beteiligt". Darunter versteht man die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem aktuellen Marktwert von Kapitalanlagen, etwa Staatsanleihen, die die Versicherung mit dem Geld ihrer Kunden erworben hat.

Verbraucherschützer hatten der Branche "Rechentricks" und "Intransparenz" vorgeworfen. Betroffen von dem Urteil sind Kapitallebensversicherungs-Verträge, die seit 2008 ausgelaufen sind. Der 71-jährige Kläger aus Hessen hatte die Nachzahlung einer Bewertungsreserve von 657 Euro gefordert.

Nach Angaben von Verbraucherschützern ging es in dem Streit für die gesamte Versicherungsbranche um Milliarden. Derzeit gibt es in Deutschland rund 88 Millionen Lebensversicherungsverträge.

(REU)
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