Garantiezins sinkt Nicht zur Lebensversicherung drängen lassen

Berlin (RPO). Das Bundesfinanzministerium plant, die Garantieverzinsung für Lebensversicherungen zu senken. Verbraucher sollten sich daher nicht zum Abschluss einer Versicherung drängen lassen, rät die Stiftung Warentest.

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Foto: ddp

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), soll der Garantiezins zum 1. Juli kommenden Jahres von derzeit 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent verringert werden.

"Damit werden Lebensversicherungen weniger attraktiv", sagte die Finanzexpertin Susanne Meunier von der Stiftung Warentest in Berlin dem dpa-Themendienst. Da viele Versicherer zudem in den vergangenen Monaten die Überschussbeteiligung gesenkt hätten, sollten sich Neukunden gut überlegen, ob sie eine Lebensversicherung wirklich brauchten. Möglicherweise sei eine Riester-Rente oder ein Bausparvertrag sinnvoller. Auch ein Tagesgeldkonto könne unter Umständen mehr Rendite abwerfen.

Für Kunden, die schon eine Lebensversicherung hätten, ändere sich nichts, sagte Meunier. Ihnen würden weiterhin Zinsen gezahlt, die bei Vertragsabschluss gegolten hätten.

Die Verzinsung von Lebensversicherungen setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: dem Garantiezins, der Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss. Während der Garantiezins offiziell festgelegt wird, ist die Höhe der Überschussbeteiligung variabel. Sie hängt davon ab, wie viel Geld ein Versicherer mit seinen Kapitalanlagen erwirtschaften kann.

Der Schlussüberschuss wird nach Ablauf des Vertrages gezahlt. Je länger die Laufzeit der Lebensversicherung und je höher die Versicherungsleistung, desto größer fällt der Schlussgewinnanteil aus. Garantien gibt es hierfür aber nicht.

(tmn/mais)
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