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Windenergie-Firma Prokon Insolvenzverwalter will Schadenersatz von Ex-Prokonchef

Hamburg · Im Insolvenzverfahren der Windenergie-Firma Prokon werden auch Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe geprüft. Es zeichnet sich für den Insolvenzverwalter ab, dass es für eine Zivilklage reicht.

Das ist Prokon
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Der Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen Windenergie-Firma Prokon, Dietmar Penzlin, will Schadenersatz vom früheren Firmenchef Carsten Rodbertus einfordern. Penzlin geht davon aus, dass er noch in diesem Jahr eine Klage einreichen wird. "Die Ermittlungen haben eine Vielzahl an Anhaltspunkten für pflichtwidriges Verhalten von Carsten Rodbertus ergeben, insbesondere aus der ungeprüften Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe", teilte Penzlin am Mittwoch mit. Er warnte die Anleger davor, ihre Stimmrechte für die Gläubigerversammlung am Dienstag (22.7.) an einen "Mittelsmann" des früheren Firmen-Chefs zu übertragen. Rodbertus war für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht zu erreichen.

Der Insolvenzverwalter prüft in dem am 1. Mai eröffneten Verfahren neben seiner Sanierungsarbeit Schadenersatzansprüche gegen den früheren Chef der Prokon Regenerative Energien GmbH. Anfang Juni hatte Penzlin den für die rund 75 000 Gläubiger entstanden Schaden auf mehr als eine halbe Milliarde Euro beziffert. Die Anleger hatten für 1,4 Milliarden Euro Genussrechte erworben. Ersatzansprüche werden vor einem Zivilgericht geltend gemacht.

Strafrechtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Wirtschaftsdelikte gegen den Prokon-Gründer. Die Behörde hatte nach mehreren Strafanzeigen geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges bestand. Auch Untreue könnte nach unbestätigten Berichten als weiteres Delikt infrage kommen.

Das Unternehmen hatte am 22. Januar Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der Ex-Chef bereits 2013 von der Schieflage Kenntnis hatte. "Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es belastbare Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame Mitarbeiter bereits weit vor Insolvenzantragstellung vor schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt worden ist."

Wie der Insolvenzverwalter weiter mitteilte, können Wirtschaftsprüfer den Prokon-Jahresabschluss 2013 nicht testieren. Ein Bestätigungsvermerk fehlte schon 2012. Dieser Jahresabschluss verstoße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung, teilte Penzlin mit. "Er ist daher voraussichtlich sogar nichtig." Erhebliche Teile des Anlagevermögens seien falsch ausgewiesen. Aufgrund der bestehenden Mängel und der rückwirkend nicht mehr rekonstruierbaren Buchführung werde auch der Abschluss für 2013 nicht testierbar sein.

Angesichts dieser Sachlage müssten sich alle Genussrechtsinhaber ernsthaft fragen, auf welcher Basis sie sich Herrn Rodbertus beziehungsweise seinem Mittelsmann weiter anvertrauen wollten, mahnte der Insolvenzverwalter. Er hatte den Prokon-Geschäftsführer entlassen. Aus Sicht von Penzlin verbreitet Rodbertus weiterhin "Fantasiezahlen", mit denen er um die Gunst der Anleger für die Gläubigerversammlung werbe.

Prenzlin betonte, sein Sanierungskonzept orientiere sich an realistischen Maßstäben. Für die weitere Ausarbeitung sollen ihm die Gläubiger am kommenden Dienstag den Auftrag erteilen. Über den Sanierungsplan würde Anfang nächsten Jahres endgültig abgestimmt.

(dpa)
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