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Streit um Fernsehbeitrag Boris Becker scheitert mit Klage gegen Oliver Pocher vor Gericht

Offenburg · Boris Becker ist vor Gericht gegen einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“ vom Oktober 2020 vorgegangen. Was Becker dazu bewegte und warum das Gericht seine Klage ablehnte.

Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland (Archivfoto vom 05.04.2022, l) und Comedian Oliver Pocher (Archivfoto vom 17.09.2021).

Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland (Archivfoto vom 05.04.2022, l) und Comedian Oliver Pocher (Archivfoto vom 17.09.2021).

Foto: dpa/Felix Hörhager

Der frühere Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Zivilklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Offenburger Landgericht am Dienstag, wie eine Sprecherin nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte. (Az.: 2 O 20/21)

Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“ vom Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Verschleierung von Teilen seines Vermögens während seiner Privatinsolvenz in einem britischen Gefängnis einsitzt, mussten vor Gericht im badischen Offenburg erscheinen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte die Sprecherin.

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Foto: AP/Frank Augstein

Unter dem Slogan „Make Boris rich again“ wurde in der Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Gerichtsangaben ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

„Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an Boris Becker verliehen wurde, um ihm unbemerkt den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste dieser bei der Preisübergabe nicht“, berichtete die Sprecherin.

Pocher konnte sich zwar nicht auf eine Einwilligung Beckers stützen, da die Einzelheiten der geplanten Verbreitung vorher nicht mitgeteilt wurden, hieß es weiter. Allerdings sei die Veröffentlichung möglich, da es sich um „Bildnisse der Zeitgeschichte“ handele. Aus Sicht des Gerichts überwiegen in diesem Fall die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Der Vorsitzende Richter und Landgerichts-Vizepräsident Holger Haßmann machte in der Verhandlung deutlich, dass Becker als früherer Tennisprofi im Licht der Öffentlichkeit stehe.

Beckers Anwalt Samy Hammad hatte vor dem Prozess der Deutschen Presse-Agentur gesagt, der einstige Wimbledon-Sieger sei in dem Beitrag „herabgewürdigt und beleidigt“ worden.

Hammad beantragte vor Gericht, ihm eine mehrwöchige Frist für eine neue Stellungnahme einzuräumen. Grund dafür seien die Ausführungen des Gerichts in der Verhandlung. Hammad konnte sich mit dem Ansinnen nicht durchsetzen. Der Anwalt äußerte sich auch am Rande der Verhandlung nicht näher zu seinem Mandanten.

Die britische Zeitung „Sun“ hatte am Wochenende berichtet, Becker könnte schon bald nach Deutschland abgeschoben werden. Er sei für ein Schnellverfahren zugelassen worden, das ausländischen Häftlingen eine deutlich frühere Entlassung ermögliche, schrieb das Boulevardblatt. Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser hatte den Zeitungsbericht auf Anfrage nicht kommentiert.

(mzu/dpa)
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