Nach Prokon-Pleite Auch Windwärts meldet Insolvenz an

Hannover · Der niedersächsische Windkraft-Projektierer Windwärts hat Insolvenz angemeldet. Wie der angeschlagene Windanlagen-Finanzier Prokon sammelt das Unternehmen von Privatanlegern Geld für den Bau von Windenergieanlagen. 1600 Genussrecht-Inhaber sind betroffen.

Das ist Prokon
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Nach dem Windenergie-Unternehmen Prokon hat auch der niedersächsische Windkraft-Projektierer Windwärts Insolvenz angemeldet. Windwärts sammelte ebenso wie Prokon bei Privatpersonen Geld für den Bau von Windanlagen ein, allerdings in deutlich kleineren Dimensionen. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Volker Römermann haben rund 1600 Inhaber von Genussrechten etwa 18,9 Millionen Euro investiert. Römermann sagte am Montag in Hannover, er sei aber vorsichtig optimistisch, was die Zukunft des Unternehmens mit rund 100 Mitarbeitern angehe.

Grund für den Insolvenzantrag sind nach Angaben von Römermann Verzögerungen bei diversen Projekten, die eigentlich im vergangenen Jahr abgeschlossen werden sollten. So hätten Naturschützer in der Nähe einer geplanten Anlage das Nest eines Roten Milans entdeckt, dadurch habe es monatelange Verzögerungen gegeben. In einem anderen Fall sei eine Anlage unter einer Überflugstrecke der Bundeswehr geplant gewesen, die aber aus Gründen der militärischen Geheimhaltung in keiner Karte verzeichnet gewesen sei.

"Es gibt keine gescheiterten Projekte, sondern nur verzögerte", erklärte der Insolvenzverwalter. Deswegen habe es Windwärts an Liquidität gefehlt, auch um Zinsen an Anleger auszuzahlen. "Wir werden die Projekte jetzt so schnell wie möglich vorantreiben, dann kriegen wir das Unternehmen auch wieder auf gesunde Füße." Die Mitarbeiter seien sehr motiviert, gutes Know-How vorhanden.

Windwärts musste bereits im Dezember die Rückzahlung von Genussrechtskapital in Höhe von 1,9 Millionen Euro aussetzen und auf unbestimmte Zeit verschieben, wie es in einer Mitteilung auf der Internetseite des Unternehmens heißt. Im Januar des laufenden Jahres konnte Windwärts fällige Zinszahlungen für insgesamt vier zwischen 2006 und 2013 aufgelegte Unternehmensgenussrechte in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro ebenfalls nicht auszahlen.

Bei Genussscheinen handelt es sich um eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Anleger geben dem Unternehmen Geld, damit dieses sein Wachstum finanzieren kann. Im Gegenzug erhalten die Anleger Zinszahlungen. Das Besondere: Im Gegensatz zu Anleihen können diese Zahlungen verschoben oder sogar gestrichen werden. Hinzu kommt, dass Genussscheine im Falle einer Insolvenz in der Regel nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, dass die Zeichner erst dann Geld bekommen, wenn die Forderungen anderer Fremdkapitalgeber (z.B. Banken) erfüllt sind. Genussschein-Inhaber haben zudem im Gegensatz zu Aktionären kein Mitspracherecht im Unternehmen.

(dpa/jre)
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