Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab

Kassel (dpa). Die Hartz-IV-Reform von 2011 ist nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Die Bundesregierung verstoße mit den seinerzeit neu geregelten Hartz-IV-Sätzen nicht gegen das Grundrecht auf Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip, so die Richter.

"Die Höhe des Regelbedarfes für Alleinstehende ist vom Gesetzgeber nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden", sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching. Die Argumente der Klägerin seien ebenso wenig überzeugend gewesen wie eine Entscheidung des Berliner Sozialgerichts, das die Regelsätze für zu niedrig und deshalb verfassungswidrig hält. (Az: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). Geklagt hatte eine alleinlebende Frau aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Die neuen Hartz-IV-Sätze waren zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten und wurden Anfang 2012 leicht erhöht. Sie liegen aktuell bei 374 Euro für Singles und je 337 Euro für Paar-Haushalte.

(RP)
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