München Kindergeld auch für erwachsene Verheiratete

München · Auch erwachsene, verheiratete Kinder können noch Kindergeld bekommen. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind oder dessen Partner über hohe Einkünfte verfügt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Münchener Richter betonten, dass die anderslautende zentrale Dienstanweisung der Finanzbehörden für die Familienkassen rechtswidrig ist.

Im konkreten Fall ging es um den Kindergeldanspruch für eine 1991 geborene Frau. Diese hatte im Oktober 2010 eine dreijährige Ausbildung begonnen und im April 2011 geheiratet. Der Ehemann befand sich ebenfalls in Ausbildung. Als der Vater der erwachsenen Frau für 2012 Kindergeld beantragte, lehnte die Familienkasse die Zahlung ab. Die verheiratete Tochter und ihr Mann könnten sich mit ihrem eigenen Einkommen selbst unterhalten. Die Frau habe Einkünfte von mehr als 8 300 Euro im Jahr. Dies sei jedoch kein Grund, den Kindergeldanspruch zu verneinen, so der BFH.

(epd)
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