Düsseldorf Garantiezins soll 2015 weiter sinken

Düsseldorf · Die Versicherungsmathematiker wollen offenbar eine Absenkung auf 1,25 Prozent empfehlen. Das entlastet die Unternehmen, macht das Produkt Lebens- und Rentenversicherung für Kunden aber noch unattraktiver.

Wer künftig eine Lebensversicherung abschließt, muss womöglich mit einer weiteren Verschlechterung der Bedingungen rechnen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) wird womöglich schon heute ihre jährliche Empfehlung für den Garantiezins abgeben. Und angeblich wollen die Versicherungsmathematiker dem Bundesfinanzministerium eine Absenkung des Zinssatzes von 1,75 auf 1,25 Prozent ans Herz legen. Das verlautet aus der Aktuarvereinigung, die dies aber gestern noch nicht bestätigen wollte. Noch im Juni des vergangenen Jahres hatte die DAV eine Absenkung in diesem Jahr noch nicht für notwendig gehalten. "Unsere Prognose gilt nach wie vor", hatte eine DAV-Sprecherin seinerzeit gesagt. Doch die Tatsache, dass ein Ende der Niedrigzinsphase derzeit nicht in Sicht ist, hat die Mathematiker zum Umdenken gezwungen. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich in den nächsten Monaten am Zinsniveau einschneidend etwas ändern würde, könnte die Absenkung niedriger ausfallen.

So oder so kann die Veränderung erst im kommenden Jahr wirksam werden, weil die Anbieter vorher noch alles neu kalkulieren müssten. Und sie betrifft nur die Neuabschlüsse; für jene, die ihre Police zu höheren Garantiekonditionen abgeschlossen haben, ändert sich nichts.

Eine Absenkung auf 1,25 Prozent würde bedeuten, dass Versicherungskonzerne ihren Neukunden nicht mehr als diesen Zins versprechen dürfen. Die Attraktivität der Lebensversicherung würde noch stärker zurückgehen. Aber wenn es um die laufenden Verträge geht, würde eine erneute Absenkung einige Versicherer sicher deutlich entspannen. Denn je weniger sie ihren Neukunden versprechen müssen, um so eher sind sie in der Lage, die deutlich höheren Verpflichtungen gegenüber Altkunden zu erfüllen. Verträge mit solchen Altkunden sind nämlich — je nach Abschlussdatum —mit einem Garantiezins bis zu vier Prozent abgeschlossen worden. Die können die Versicherungsunternehmen in der Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten nicht erwirtschaften. Denn Bundesanleihen, in die Versicherer schon aus Sicherheitsgründen einen relativ großen Teil ihrer Kapitalanlagen stecken (zuletzt etwa 80 Prozent aller Anlagen), werfen kaum 1,5 Prozent Verzinsung ab.

Die durchschnittliche Überschussbeteiligung (sie setzt sich aus dem Garantiezins plus den von den Versicherern erzielten und den Kunden gutgeschriebenen Überschüssen zusammen) beträgt gegenwärtig in Deutschland 3,15 Prozent. Schon das bringt kapitalschwächere Versicherer in Not, zumal künftige Vorschriften eine höhere Kapitalquote verlangen und die Finanzaufsicht daran zweifelt, dass alle Versicherer diese Anforderungen erfüllen können.

Und so haben einige noch im vergangenen Jahr nach Hilfe gerufen. Das Bundesfinanzministerium hat diese auch zugesagt. Der Garantiezins ist die eine Stellschraube. Die andere funktioniert so, dass die Versicherer ihre Kunden doch weniger stark an ihren Bewertungsreserven beteiligen müssen, als das bisher vorgeschrieben ist. Darüber wird seit Monaten gestritten. Die Versicherer stehen auf dem Standpunkt, dass die angehäuften Reserven nur eine Momentaufnahme sind, weil sich ihr Wert je nach Marktlage verändern kann und somit die Reserven nicht sicher planbar sind.

(RP)
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