Fragen und Antworten Darum stabilisiert die Ökostrom-Reform den Strompreis

Berlin · Ab heute gelten andere Regeln bei der Förderung von Wind- und Solarstrom. Für Verbraucher, Ökostrom-Produzenten und Firmen ändern sich damit Preise und Kosten. Die Politik muss aber weitere Reformen durchsetzen.

Mehr als 23 Milliarden Euro werden private Haushalte, Industrie, Dienstleister und der Staat in diesem Jahr über den Strompreis für die Förderung des Ökostroms bezahlen - eine riesige Summe, die möglichst nicht mehr steigen soll. Die große Koalition hat deshalb in Windeseile eine Reform des Vergütungssystems für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse auf den Weg gebracht, die heute in Kraft tritt.

Was ändert sich ab heute für die Stromverbraucher?

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) betrifft direkt nur Ökostrom-Produzenten und die Industrie. Die Verbraucher können aber darauf hoffen, dass der vom starken Zubau des Ökostroms ausgelöste Preisanstieg deutlich gedämpft wird. 2014 bezahlen Verbraucher und Firmen 6,3 Cent pro Kilowattstunde über ihre Stromrechnung als EEG-Umlage. Das Geld bekommen die Ökostrom-Lieferanten, denen der Staat für 20 Jahre eine feste monatliche Vergütung garantiert hat. Sie betrug bislang durchschnittlich noch 17 Cent pro Kilowattstunde.

Was bringt die Reform den Ökostrom-Produzenten?

Der jährliche Zubau von Windrädern an Land wird auf 2500 Megawatt begrenzt, die Anfangsvergütung sinkt auf 8,9 Cent je Kilowattstunde. Kürzungen der Förderung gelten für alle Anlagen, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden. Allerdings können auch noch über die Ausbaugrenze hinaus weitere Windräder gebaut werden, sie erhalten dann nur gekürzte Förderung. In Nord- und Ostsee werden statt 10 000 Megawatt Windstrom nur noch 6500 Megawatt bis zum Jahr 2020 installiert, 15 000 Megawatt bis zum Jahr 2030. Auch wegen der starken Zunahme von Maisanbauflächen deckelt das EEG den Zubau von Biomasse-Anlagen auf nur noch 100 Megawatt pro Jahr.

Was kommt auf Bürger und Firmen mit eigenen Öko-Anlagen zu?

Viele Firmen und Bürger versorgen sich selbst mit Strom und sind von der EEG-Umlage befreit. Nun kommt ein "Energie-Soli": Ab heute werden sie zu 30 Prozent, ab 2017 dauerhaft zu 40 Prozent zur regulären EEG-Umlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde herangezogen. Das wären 2,5 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde. Ausgenommen bleiben kleine Solaranlagen bis zehn Kilowatt auf dem Hausdach.

Welche energieintensiven Betriebe erhalten künftig Rabatte?

Abschläge für Strom-Großverbraucher belasten die EEG-Umlage, weil sich die Gesamtkosten so auf weniger Schultern verteilen und die Rechnungen der Verbraucher erhöhen. Das System wird nach zähen Verhandlungen mit der EU-Kommission, die in den Rabatten eine unzulässige staatliche Beihilfe für die Industrie sah, nun umgestellt: Knapp 1700 Firmen können noch Rabatte bekommen. Solche, die aus dem Förderkatalog herausfallen, haben zum Teil Anspruch auf eine Härtefall-Regelung. Insgesamt soll das Rabattvolumen unverändert bei rund fünf Milliarden Euro liegen.

Reicht die EEG-Reform aus?

Nein. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass das Fördersystem umgestellt wird: Ab 2017 sollen die Netzbetreiber Ökostrom-Mengen nur noch ausschreiben, Lieferanten sollen Angebote abgeben. Zudem will die Koalition einen neuen Markt für Stromkapazitäten schaffen. Energieversorger sollen dann Geld allein dafür bekommen, dass sie eine Kraftwerksreserve bereithalten.

(mar)
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