Düsseldorf Beschäftigte müssen trotz Sommerhitze arbeiten

Düsseldorf · Ab 30 Grad Raumtemperatur ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten - etwa Gratis-Wasser zu verteilen.

Während in Nordrhein-Westfalen gestern zahlreiche Schüler schon den Vormittag im Freibad genießen konnten - Hitzefrei machte es möglich -, schauten Arbeitnehmer großflächig in die Röhre. Auch bei Außentemperaturen von 30 Grad Celsius und mehr konnten sie allenfalls auf die Kulanz ihres Arbeitgebers hoffen. Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Hitzefrei gibt es nämlich nicht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Arbeiten bei hochsommerlichen Temperaturen.

Welche Regelungen gibt es zur Raumtemperatur?

In der Arbeitsstättenverordnung steht etwas schwammig, Arbeitsräume müssten "eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" haben. Etwas konkreter fallen die technischen Erläuterungen im Anhang aus. Dort heißt es, dass die Lufttemperatur in den Räumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Der Arbeitgeber muss Fenster, Oberlichter und Glaswände entsprechend ausstatten. Problem nur: Liegt die Außentemperatur über diesem Wert, darf es auch drinnen heißer sein. Doch steigt sie auf mehr als 30 Grad, muss der Arbeitgeber gegensteuern. Beispielhaft listet die Verordnung das Bereitstellen von Getränken, das Lüften in den frühen Morgenstunden, eine Verlagerung der Arbeitszeit und das Herunterfahren technischer Geräte auf.

Gibt es Temperaturen, ab denen gar nicht mehr gearbeitet werden darf?

Ja. Die Verordnung sieht vor, dass bei mehr als 35 Grad ein Raum nicht mehr als Arbeitsstätte geeignet ist - es sei denn, der Arbeitgeber stellt Schutzkleidung zur Verfügung, benebelt den Raum mit Wasser oder kühler Luft. Oder er stellt sicher, dass sich der Mitarbeiter in bestimmten Zeitabständen in einem kühleren Raum abkühlen kann.

Selbst ist der Arbeitnehmer - darf man eigenmächtig Ventilatoren oder Klimaanlagen am Arbeitsplatz aufstellen?

Nein. Dafür ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Ein klärendes Gespräch kann aber helfen und unnötigen Ärger vermeiden. Entweder wird das Unternehmen selbst tätig, oder es genehmigt den Ventilator. Denn nur in seltenen Ausnahmefällen dürfte der Arbeitgeber etwas dagegen haben, wenn der Arbeitnehmer Eigeninitiative zeigt. Das wirkt schließlich auch motivierend.

Was ist mit der Kleiderordnung?

Hotpants, Flipflops oder Muscle-Shirts am Arbeitsplatz? Auch bei hohen Temperaturen sollte der Arbeitnehmer auf diese verzichten und auf angemessene Kleidung setzen. Oft ist das Tragen von Arbeitskleidung vertraglich oder per Betriebsvereinbarung geregelt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rät zu heller, luftdurchlässiger, lockerer und schweißaufnehmender Kleidung und leichtem Schuhwerk.

(maxi)
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