Was ist die Definition von Schwarzarbeit?
Der Gesetzgeber und der Zoll haben eine genaue Definition der Schwarzarbeit erarbeitet. Dabei gibt es verschiedene Kriterien. Als Schwarzarbeit gilt, wenn der Arbeitgeber keine Aufzeichnungen anfertigt und auch Melde- oder Beitragspflichten nicht nachkommt. Auch als Arbeitnehmer kann man in die illegale Beschäftigung rutschen, etwa wenn Steuern nicht abgeführt werden oder Sozialleistungsempfänger ihren Mitteilungspflichten ausweichen. Als Selbständiger arbeitet schwarz, wer kein Gewerbe anmeldet oder an den Handwerkskammern vorbei tätig ist. Auf der sicheren Seite sind Nachbarn, Lebenspartner oder hilfreiche Seelen besonders dann, wenn sie kein Geld erhalten und damit nicht profitorientiert tätig sind.
Schwarzarbeit verstößt je nach Fall gegen verschiedene Gesetze. Dabei sind Steuerhinterziehung, Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen das Handwerksrecht möglich, abhängig von der Rolle des Täters. Das Schwarzarbeitsgesetz, vollständig Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, regelt in Deutschland die Definition von Schwarzarbeit und die Ahndung eventueller Straftaten. Schwierig ist das Vorgehen gegen Schwarzarbeit oder Menschen, die nach Schwarzarbeit suchen besonders durch die hohe Dunkelziffer. Die vom Zoll aufgedeckten Fälle bilden je nach Schätzung nur die Spitze des Eisbergs.
Welche Strafen gibt es bei Schwarzarbeit?
Im Jahr 2014 bemerkte das Bundesfinanzministerium einen leichten Anstieg im Bereich der Schwarzarbeit. Dabei sind rund 7000 Verfahren mehr als noch 2013 eingeleitet worden. Damit liegt der Wert aber noch unter dem von 2012. Generell nahmen sowohl die Zahl der Ermittlungen als auch die verhängten Strafen in den Jahren kontinuierlich ab. Die berühmte Putzhilfe ist nach wie vor ein klassischer Fall der Schwarzarbeit: Laut Minijob-Zentrale sind knapp 40 Prozent der Haushaltshilfen nicht ordnungsgemäß angemeldet. So leicht wie schwarz putzende Haushaltshilfen zu finden sind, riskiert der Arbeitgeber eine Strafe: Bis zu 5000 Euro können dabei fällig werden, immerhin über 300 Stunden bei einer legalen Beschäftigung.
Trotzdem gibt es viele, die nach Schwarzarbeit suchen und sie auch finden, ob es sich um den Bau oder die Privathaushalte handelt. Neben den Strafen, die bei nachgewiesener Verletzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verhängt werden, können unabsehbare Schäden folgen. Darunter fallen beispielsweise Baumängel, die durch Schwarzarbeiter entstanden sind, oder Schädigungen der Arbeiter selbst, denn hier greift die Versicherung nicht. Sozialhilfeempfänger riskieren eine Vorstrafe und damit den Wiedereintritt in ein geregeltes Arbeitsverhältnis.