Bundesliga-Fernsehrechte Grünes Licht für Internet-Sportschau

Frankfurt/main · Das Bundeskartellamt hat die Pläne der Deutschen Fußball Liga (DFL) bei der im Frühjahr anstehenden Vergabe der Medienrechte ab der Spielzeit 2013/2014 sowie die Zentralvermarktung bestätigt und damit Grünes Licht für die Internet-Sportschau gegeben.

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Foto: ddp

"Dies war ein großer Schritt mit Blick auf die anstehende Vergabe der Medienrechte. Die kartellrechtlichen Grundlagen der Ausschreibung sind nun klar", sagte DFL-Chef Christian Seifert: "Wir wollen wachsen und die Medieneinnahmen in der nächsten Rechteperiode steigern, dabei streben wir aber ein nachhaltiges Wachstum an."

Damit muss die ARD weiter den Verlust der Sportschau fürchten. Im Rahmen der Prüfung durch das Bundeskartellamt hatte auch die EU-Kommission ihre Zustimmung erklärt. Der Ligaverband verpflichtete sich jedoch gleichzeitig zur Beachtung umfangreicher Kriterien bei der Rechtevergabe. Auf dieser Grundlage sieht das Kartellamt nach eigenen Angaben keinen Anlass zum Einschreiten gegen die aus Wettbewerbsgründen fragliche Zentralvermarktung.

"Die zentrale Vermarktung von Medienrechten schränkt zwar den Wettbewerb zwischen den Vereinen ein. Sie bietet aber auch eine Reihe von Vorteilen und Effizienzen, da stets über die Liga als Ganzes berichtet werden kann und nicht jeder Verein einzeln über die Art und Weise der Berichterstattung über seine Spiele entscheidet. Unsere Entscheidung zielt darauf ab, diese Vorteile zugunsten der potentiellen Käufer der Rechte und damit letzten Endes auch der Verbraucher zu sichern", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Mundt führte weiter aus, dass das vorgesehene Modell den Medien einen wettbewerblichen Zugriff auf eine Reihe von Liga-Paketen über verschiedene Verbreitungsarten und -wege ermögliche. "Ligaverband und DFL haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, mehrere Pakete für die Live-Übertragung von Spielen sowie für die Highlight-Berichterstattung anzubieten", sagte Mundt.

Damit läuft alles auf ein Bieterverfahren zwischen einem Internet-Anbieter und der ARD hinaus. Denn die Medienrechte für die frei empfangbare Highlight-Berichterstattung werden in zwei alternativen "Szenarien" angeboten. In Szenario I ist die erste Highlight-Berichterstattung des Spieltages im Fernsehen vorgesehen. In Szenario II würde die Highlight-Berichterstattung zunächst über Web-TV bzw. mobile Übertragung erfolgen.

Bei dem zweiten Szenario wäre die früheste Fernseh-Berichterstattung erst für 21.45 Uhr vorgesehen. Das Bundeskartellamt hatte den Beteiligten bereits im Sommer letzten Jahres signalisiert, dass es gegen die Ausschreibung der beiden Szenarien keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gebe. Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatten Ligaverband und DFL verschiedene Selbstverpflichtungen angeboten. Das Bundeskartellamt hat diese nun für rechtsverbindlich erklärt, um ein faires, diskriminierungsfreies und transparentes Vergabeverfahren sicherzustellen.

Das Bundeskartellamt hat die Marktverhältnisse eingehend ermittelt und potentielle Käufer der Rechte sowie andere Marktteilnehmer befragt. Bei der Bewertung der Schwere der Wettbewerbsbeschränkung durch die zentrale Vermarktung hat das Bundeskartellamt die Besonderheiten des Ligabetriebes umfassend berücksichtigt. Die befragten Unternehmen waren sich weitgehend einig, dass sie selbst und der Fernsehzuschauer in erheblichem Umfang von der Zentralvermarktung profitieren.

(sid)
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