Prozess wegen Steuerhinterziehung Uli Hoeneß: Urteil am Donnerstag, Ausgang offen

München · Für Uli Hoeneß kommt der Tag der Entscheidung. Richter Heindl muss ein Urteil über den Steuersünder fällen. Im schlimmsten Fall droht dem Bayern-Präsidenten Gefängnis. Die Verteidigung hofft immer noch auf Straffreiheit. Die entscheidende Frage ist, ob das Gericht die Selbstanzeige als vollständig und damit rechtmäßig wertet.

Uli Hoeneß vor Gericht – Tag drei
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Für Bayern-Boss Uli Hoeneß naht die Stunde der Wahrheit. Nach einem überraschend schnellen Abschluss der Beweisaufnahme wird das Münchner Landgericht mit großer Wahrscheinlichkeit doch schon an diesem Donnerstag sein Urteil über den prominenten Steuersünder fällen. Der dritte Tag im spektakulären Millionen-Prozess gegen den Präsidenten des FC Bayern München endete am Mittwoch nach nicht einmal eineinhalb Stunden und der Vernehmung der letzten Zeugen.

Die Verteidigung hatte gleich zu Beginn die am Vortag von einer Rosenheimer Finanzbeamtin bezifferten Steuerschulden von 27, 2 Millionen Euro widerspruchslos anerkannt. "Die Zahlen hält die Verteidigung für sachgerecht, da zweifeln wir nicht dran", sagte Hoeneß' Anwalt Hanns W. Feigen.

"Wir sind ja nicht dämlich!"

Die Rechtsvertreter seien von den am Dienstag bekanntgewordenen Zahlen keineswegs überrascht gewesen. "Wir sind ja nicht dämlich!", erklärte Feigen und betonte zudem: "In der Selbstanzeige, die Herr Hoeneß am 17. Januar 2013 eingereicht hat, sind sämtliche Zahlen bereits enthalten."

Wenn keine weiteren Beweisanträge gestellt werden sollten, können wie zu Prozessbeginn geplant am vierten Verhandlungstag die Plädoyers und die Urteilsverkündung folgen. Richter Rupert Heindl betonte, dass das Gericht bei einem Urteil von den neuen Zahlen ausgehen werde und nicht von den 3,5 Millionen Euro, die Hoeneß in der Anklage vorgeworfen worden waren. Die einzelnen Berechnungen des Finanzamtes Rosenheim seien von der Kammer selbst nachvollzogen und überprüft worden, verdeutlichte Heindl.

"Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann wird auch die Summe der hinterzogenen Steuern eine Rolle spielen", verdeutlichte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Hoeneß wird trotz des ungünstigen Verlaufs des Prozesses für ihn bis zuletzt auf ein mildes Urteil hoffen. Im schlimmsten Fall droht dem Bayern-Boss eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, sofern das Gericht einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung bejahen sollte. Der Bayern-Präsident beruft sich allerdings darauf, dass das Gesetz Steuerhinterziehern bei einer Selbstanzeige Straffreiheit gewährt. Das Landgericht München muss nun entscheiden, ob es die Selbstanzeige des Fußballmanagers als vollständig und damit rechtmäßig wertet.

Nach einer geringfügigen Verspätung des Angeklagten im Gerichtssaal ging es am Mittwochmorgen ganz schnell. Der dritte Prozesstag dauerte nicht einmal so lange wie das Fußballspiel, das Hoeneß noch am Vorabend in der Münchner Arena beim 1:1 seines FC Bayern in der Champions League gegen den FC Arsenal von der Tribüne aus verfolgt hatte.

Entlastung für Hoeneß

Die beiden letzten Zeugen mussten nur noch kurz befragt werden. Ein Betriebsprüfer schilderte, wie reguläre Steuerprüfungen in Deutschland beim Großverdiener Hoeneß abliefen. Der 62-Jährige wird automatisch überprüft, weil seine Einkünfte einen Betrag von 500.000 Euro im Jahr übertreffen.

Mit Spannung erwartet worden war die Aussage eines EDV-Experten im Finanzamt Rosenheim. Ein Dokument mit den Schweizer Bankdaten von Hoeneß wurde bereits vor über einem Jahr erstellt, aber danach noch mehrfach verändert, berichtete der Zeuge. Ein "Grunddokument" sei zwar schon am 18. Januar 2013 um 16:21 Uhr erstellt worden, nur einen Tag nach der Selbstanzeige von Hoeneß.

"Das bedeutet, dass zumindest ein Element in dieser Datei erstellt wurde. Es bedeutet aber nicht, dass sie abgeschlossen wurde", erläuterte der Mann. Mehrere Teile seien in den Monaten danach noch hinzugefügt worden. Die Hoeneß-Anwälte hatten die komplette Datei erst wenige Tage vor Prozessbeginn an die Steuerfahndung übergeben. Daraus war der Vorwurf entstanden, sie hätten Material zurückgehalten. Nach Ansicht der Verteidigung ist dieser Vorwurf durch die Aussage des EDV-Experten vom Tisch. Diese These sei "reiner Unfug" gewesen, sagte Feigen.

(dpa/reu)
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