Berlin Ministerin will zwei Milliarden bei Arbeitslosen sparen

Berlin · Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose streichen und so bis 2015 rund zwei Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Das geht aus dem Entwurf für ein Gesetz zur "Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" hervor, den das Bundeskabinett morgen beschließen soll und der unserer Zeitung vorliegt.

Demnach wird der Gründungszuschuss für Langzeitarbeitslose, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, gestrichen. Eingespart werden sollen so im Jahr 2012 rund eine Milliarde Euro und in den Folgejahren bis 2015 rund 1,33 Milliarden Euro. Andere Kürzungen, etwa bei Arbeitsmarktmaßnahmen, Eingliederungszuschüssen und Weiterbildungsprogrammen, summieren sich nach Berechnungen des Ministeriums auf weitere rund 700 Millionen Euro pro Jahr.

Die örtlichen Arbeitsagenturen sollen künftig verstärkt selbstständig entscheiden können, ob und in welcher Höhe Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose vergeben werden. Für ältere Arbeitnehmer wird die sogenannte Entgeltsicherung gestrichen. Mit dem Instrument wurden bisher über 50-jährige Arbeitslose animiert, einen geringer entlohnten Job aufzunehmen. Das Instrument soll nun Ende 2011 auslaufen.

Auch das System der Arbeitsvermittlung soll umfassend verändert werden. So will die CDU-Ministerin alle Träger von Weiterbildungs- und Qualifizierungskursen künftig von externen Stellen zertifizieren lassen (Qualitätsnachweis). Die von den Arbeitsagenturen ausgegebenen Vermittlungsgutscheine für die Beauftragung von privaten Arbeitsvermittlern werden dauerhaft im Gesetz verankert. Nach zwölf Wochen sollen Arbeitslose einen Rechtsanspruch erhalten. Das dürfte die privaten Vermittlungsdienste freuen.

Von der Leyen leistet mit dem Gesetzespaket ihren Beitrag zum Sparpaket, das die schwarz-gelbe Bundesregierung vor einem Jahr beschlossen hatte. Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und der Überschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) konnte die CDU-Politikerin die Kürzungen allerdings etwas abmildern.

Dennoch soll der Haushalt der BA "durch höhere Effizienz" einen Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen leisten, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Im Gegenzug bleiben die vom Rechnungshof massiv kritisierten außertariflichen Vergütungssysteme in der BA unangetastet.

(RP)
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